Aktuelles
Bundestagswahl
icon.crdate28.01.2025
Aufgrund der Kürze der Zeit, die zur Vorbereitung der Bundestagswahl bleibt, gibt es zur Briefwahl aktuell eine Besonderheit: Zwar können die Briefwahlunterlagen bereits angefordert werden, die Stadt kann diese jedoch erst versenden, wenn die gedruckten Wahlzettel vorliegen. Das wird nicht vor dem 31.1.2025 der Fall sein.
Informationen zur Briefwahl
Damit am 23. Februar 2025 alle Wahlberechtigten ihr Wahlrecht ausüben können, sind inzwischen umfangreiche Vorbereitungen angelaufen, auch im Wahlamt der Stadt Bad Tölz: Das Wählerverzeichnis ist erstellt, die Wahlbenachrichtigung an die wahlberechtigten Tölzerinnen und Tölzer sind weitgehend verteilt (bis zum 2. Februar 2025 sind alle zugestellt), mehr als 170 Wahlhelfer werden akquiriert und die Wahllokale zur Urnen- und zur Briefwahl werden vorbereitet.
Aufgrund der Kürze der Zeit, die zur Vorbereitung der Bundestagswahl bleibt, müssen manche Abläufe parallel erfolgen. So hat die Bundeswahlleiterin zwar inzwischen festgestellt, dass insgesamt 41 Parteien zur Wahl zugelassen sind. Doch noch bis 30. Januar 2025 wird es dauern, bis der Bundes-, Landes- und Kreiswahlausschuss über die endgültige Zulassung der Kandidaten entschieden hat. Erst danach können die Wahlzettel gedruckt werden.
Für all diejenigen, die gerne per Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten, bedeutet das folgendes: Aktuell kann über die Internetseite der Stadt Bad Tölz oder dem auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code Briefwahl beantrag werden. Auch eine persönliche Beantragung im Wahlamt der Stadt Bad Tölz (Rathaus, Am Schloßplatz 1, Zimmer A0.05) ist möglich. Die Zusendung der Wahlunterlagen durch die Stadt Bad Tölz kann allerdings erst nach dem 30. Januar 2025 erfolgen, wenn die Wahlzettel gedruckt vorliegen.
Briefwähler können im Anschluss die ausgefüllten Unterlagen entweder per Post ans Wahlamt zurücksenden (bitte hier unbedingt die Laufzeiten der Post beachten!) oder persönlich im Rathaus abgeben; eine Urne steht hierfür in den zentralen Diensten bereit. Möglich ist es auch, die Briefwahlunterlagen in den Briefkasten des Rathauses beim Zentraleingang einzuwerfen. Der Stimmzettel muss in jeden Fall bis spätestens 23. Februar 2025 um 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein.


