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Winterdienst in Bad Tölz - Pflichten für Bürger
Mit dem ersten Schnee ist der Startschuss für den Winterdienst gefallen: 38 Mitarbeiter des städtischen Betriebshofes stehen dieses Jahr bereit und kümmern sich darum, dass täglich die verkehrswichtigen Straßen im Stadtgebiet bei Schnee und Eis geräumt werden. Der Leiter des Betriebshofes, Florian Schallhammer, erklärt den Räum- und Streuplan: „Das ganze Tölzer Stadtgebiet ist in verschiedene Räumstrecken eingeteilt. Dabei wird unterschieden zwischen Handräumstrecken, Gehwegen und Straßen. Vor dem Einsetzten des Berufsverkehrs sollten Gehwege und alle verkehrswichtigen Straßen bearbeitet sein. Abhängig von der Intensität und der Dauer der Schneefälle kümmern wir uns vorrangig um die wichtigen und gefährlichen Stellen. Anschließend räumen wir die niedriger priorisierten Nebenstrecken frei. Bei anhaltendem Schneefall wird das Räumen und Streuen zum Teil mehrfach wiederholt.“
Problem: zugeparkte Straßen, Überwuchs im Verkehrsraum
Dabei haben die Männer in ihren großen Fahrzeugen mit verschiedenen Herausforderungen zu kämpfen. So machen zum Beispiel am Straßenrand geparkte Autos das Räumen unnötig kompliziert; gerade in engen Straßen ist dann von den Fahrern viel Geschick gefragt. Ihre Bitte deshalb: Wer einen Stellplatz auf Privatgrund hat, sollte diesen nutzen und nicht aus Bequemlichkeit das Fahrzeug im Straßenraum abstellen. Diese blockieren nicht selten Schneeablageflächen und zwingen die Fahrer des Winterdienstes zu riskanten Rangiermanövern.
Problematisch sind auch Bäume und Sträucher, die in den Straßenraum seitlich oder von oben hereinhängen. Um Behinderungen zu vermeiden, ist eine lichte Höhe von 2,50 Metern im Bereich des Gehsteigs und 4,50 Meter über einer Straße vorgeschrieben. Die Stadt erinnert ihre Bürgerinnen und Bürger daran, dass Hecken, Sträucher und Bäume auf dieses Maß zurückgeschnitten werden müssen und auch Grundstücksgrenzen freizuhalten sind. Hier gilt es zu beachten, dass Äste sich unter der Last des Schnees weiter herabbiegen als sonst – auch das muss beim Rückschnitt mit eingerechnet werden!
Räum- und Streupflicht für Grundstücksanlieger
Anlieger von öffentlichen Gehwegen haben zudem die Pflicht, diese von Montag bis Samstag spätestens bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr von Schnee zu befreien sowie bei Glätte zu bestreuen. Bis 20 Uhr muss dies bei anhaltendem Schnee oder Eis mehrmals täglich wiederholt werden. Sollte das Grundstück direkt an den Straßenraum angrenzen, muss auch hier eine Spur etwa in der Breite eines Kinderwagens freigeräumt werden.
Städtischer Winterdienst – fast rund um die Uhr
Für einige Mitarbeiter des Betriebshofes beginnt der Einsatz im Winterdienst zu einer Zeit, zu der sich alle anderen Tölzer noch gemütlich im Bett räkeln: Die Späher sind ab 2.30 Uhr im Dienst und kontrollieren, ob ein Einsatz notwendig ist. Falls ja müssen sie abschätzen, wie viele Kollegen an diesem Tag zu alarmieren sind. Die Fahrer der Schneepflüge und Gehsteig-Fahrzeuge rücken bei Bedarf ab 4 Uhr aus. Ab 5 Uhr sind die „Handstraßler“ mit von der Partie, um per Besen und Schaufeln Treppen und Übergänge per Hand zu räumen.
Nicht alle Bürger freuen sich, wenn sie zu nachtschlafender Zeit geschäftiges Treiben oder den Schneepflug in ihrer Straße hören. „Wir sind aber verpflichtet, die wichtigsten Verkehrswege bis morgens um 7 Uhr geräumt zu haben. Damit wir das schaffen, müssen meine Kollegen früh anfangen“, gibt Schallhammer zu bedenken. Im Winterdienst sind 15 Fahrzeuge im Einsatz. Jedes davon ist mit GPS ausgestattet, um die Einsätze zu protokollieren. Somit lässt sich jederzeit genau belegen, wann wo geräumt wurde.


