Radverkehr in der Marktstraße Statement von Bürgermeister Dr. Ingo Mehner
icon.crdate05.06.2023
Am Freitag, 15.7.2022, kam es gegen 15.20 Uhr zu einem folgenschweren Unfall in Marktstraße. Ein Fahrradfahrer fuhr trotz des geltenden Verbotes die Fußgängerzone abwärts und erfasste dabei eine Mitarbeiterin des Tölzer Stadtmuseums. Diese kam zu Sturz und zog sich erhebliche Verletzungen zu.
Radverkehr in der Marktstraße Statement von Bürgermeister Dr. Ingo Mehner
Am Freitag, 15.7.2022, kam es gegen 15.20 Uhr zu einem folgenschweren Unfall in Marktstraße. Ein Fahrradfahrer fuhr trotz des geltenden Verbotes die Fußgängerzone abwärts und erfasste dabei eine Mitarbeiterin des Tölzer Stadtmuseums. Diese kam zu Sturz und zog sich erhebliche Verletzungen zu.
Dr. Ingo Mehner, Erster Bürgermeister der Stadt Bad Tölz, zeigt sich betroffen:
„Wir hoffen, dass sich unsere Mitarbeiterin bald und vollständig von ihren Verletzungen erholt. Diesen Unfall möchte ich aber zum Anlass für einen Appell nehmen. Viele wissen, dass ich häufig und begeistert Fahrrad fahre. Ich glaube auch, dass sich unsere Verkehrsprobleme und die Belastungen für Bevölkerung und Umwelt durch den Autoverkehr insbesondere durch den Umstieg auf das Fahrrad abmildern lassen. Mir ist bewusst, dass wir in Bad Tölz noch einiges an Radinfrastruktur schaffen müssen. Entscheidend ist aber, dass wir alle – Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger – rücksichtsvoll miteinander umgehen. Gerade die schwächeren Verkehrsteilnehmer gilt es zu schützen. Leider sind immer noch zu viele Radler unterwegs, die es mit dem Einhalten der Regeln nicht so genau nehmen.
Für eine Stadt ist die eigenständige Kontrolle von Verkehrsverstößen schwierig. Aus diesem Grund haben wir im Frühjahr die Überwachung des ruhenden Verkehrs und auch die Kontrolle von Fußgängerzonen und Fußgängerwegen auf den Zweckverband „Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland“ übertragen. Wir sind dankbar, dass dieser kurz nach der Übertragung die Überwachung aufgenommen hat. Auch für den Zweckverband ist der Aufwand nicht unerheblich und bedarf der Absprache mit der Polizei.
Auch wenn wir nicht immer und überall kontrollieren können, wollen wir die Überwachung
so weit als möglich weiter ausbauen. Den Fahrradfahrern auf Gehwegen und in den Fuß-
gängerzonen muss klar sein, dass sie bei Kontrollen nicht nur die - bundesweit einheitlichen -
Bußgelder bezahlen müssen, sondern dass sie im Falle eines Unfalls mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen müssen. Ich erwarte von allen Verkehrsteilnehmern, dass sie sich rücksichtsvoll verhalten und auch die Verkehrsregeln einhalten. Der Unfall hat leider wieder einmal gezeigt, dass die Regeln einfach Sinn machen.“
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