Eckdaten zum Haushaltsplan 2026
Eckdaten zum Haushaltsplan 2026
In seiner Sitzung am 24.03.2025 verabschiedet der Stadtrat einstimmig den Haushaltsplan 2026 der Stadt.
Hier die wesentlichen Fakten (Beim Klicken auf die Überschrift können Sie das Dokument als PDF herunterladen):
Verwaltungshaushalt: 70.000.000 €
(Erhöhung im Vergleich zum Haushalt 2025: 4.900.000 € oder 7,53 %)
Vermögenshaushalt: 14.440.000 €
(Erhöhung im Vergleich zum Haushalt 2025: 4.150.000 € oder 40,33 %)
Gesamtvolumen des städtischen Haushalts 2026: 84.440.000€
(Erhöhung im Vergleich zum Haushalt 2025: 9.050.000 € oder 12,00 %)
Der allgemeinen Rücklage werden zum Haushaltsabgleich 3.931.100 € entnommen beziehungsweise 14.000 € zugeführt. Darüber hinaus wird der allgemeinen Rücklage der eingeplante Erlös aus den Grundstücksverkäufen am Hintersberg in Höhe von 3,1 Mio. € zugeführt. Bei der Abwicklung des Haushalts 2026 im vorliegenden Rahmen wird die allgemeine Rücklage (inklusive Bausparverträgen, ohne sonstige Sonderrücklagen) am Ende des Haushaltsjahres einen Stand von 11.125.510 €
aufweisen.
Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Entwicklung mit den Plandaten für das Jahr 2025 berechnet wurde. Es wird erwartet, dass sich durch das Rechnungsergebnis 2025 noch eine Erhöhung der allgemeinen Rücklage ergibt, da statt der zum Haushaltsabgleich eingeplanten Entnahme für das Haushaltsjahr 2025 von 2.408.300 € voraussichtlich keine Entnahme getätigt werden muss sowie aus dem Haushaltsüberschuss eine tatsächliche Zuführung von rund 4 Mio. € (geplant: 3.007.100 € - davon 3 Mio. € aus den Grundstücksverkäufen Hintersberg II) erfolgen wird. Hier ist zu erwähnen, dass die Zuführung von 3 Mio. € aus dem Verkauf der Grundstücke am Hintersberg II in der voraussichtlichen Zuführung beim Abschluss des Jahres 2025 nicht enthalten ist, weil die Beurkundung der Verkäufe erst in 2026 erfolgt. Somit wird das Rechnungsergebnis 2025 trotz der in 2025 nicht realisierten Grundstücksverkäufe rund 6,4 Mio. € besser ausfallen als geplant. Die allgemeine Rücklage (inklusive Bausparverträge, ohne sonstige Sonderrücklagen) wird deshalb zum 31.12.2025 bei rund 15,3 Mio. € und zum 31.12.2026 bei rund 14,5 Mio. € liegen.
Schulden: 5.090.799 € (2025: 6.227.025 €, 2024: 7.769.849 €)
eingeplante Kreditaufnahme: 0 € (2025: 0 €, 2024: 0 €)
eingeplante Tilgung: 1.136.500 € (2025: 1.542.824 €, 2024: 1.544.320 €)
Schuldzinsen: 54.700 € (2025: 70.932 €, 2024: 87.746 €)
VERWALTUNGSHAUSHALT
a) Ausgaben
Personalkosten: 15.120.000 € (2025: 14.700.000 €)
TVöD-Steigerung für Beschäftigte angenommen ab 1.1.2026: 2,5 %
Bauunterhalt: 2.057.500 € (2025: 2.270.700 €)
Bauunterhaltsmaßnahmen: Südschule, Kindergarten Arche Noah Dach, Heimat- und Bürgerhaus, Betriebshof, Wohnanlage Edelweißstraße Fernwärmeanschluss
Heizkosten: 1.195.800 € (2025: 1.205.300 €)
Bewirtschaftungskosten (Reinigung, Strom, Müllabfuhr usw.): 1.705.770 € (2025: 1.616.700 €) – Grund u.a. Tarifsteigerungen bei Reinigungskosten
Schuldzinsen: 54.700 € (2025: 70.932 €, 2024: 87.747 €)
Kreisumlage: 15.390.900 € (2025: 14.273.500 €, 2024: 14.456.419 €)
Hebesatz: 53,45 % (2025: 53,2 %, 2024: 50,24 %)
Gewerbesteuerumlage: 1.560.000 € (2025: 1.100.000 €, 2024: 1.162.435 €)
Hebesatz seit 2020: 35,0 v. H.
Zuführung zum Vermögenshaushalt / „Investitionsrate“: 4.700.000 € (2025: 2.900.000 €). Die planmäßigen Darlehenstilgungen (1.136.500 €) sind durch die Zuführung gedeckt.
Die Investitionsrate dieses Jahres erbringt für die im Vermögenshaushalt zu finanzierenden Maßnahmen einen Eigenfinanzierungsbeitrag, der nach Abzug der planmäßigen Darlehenstilgungen noch 3.563.500 € beträgt und damit als zufriedenstellend bezeichnet werden kann.
Die städtische Haushaltslage wird im Jahr 2026 weiterhin durch die hohe Inflation der Jahre 2022 und 2023, die hohen Tarifabschlüsse in vielen Branchen und den damit verbundenen Preissteigerungen belastet. Es ist in nahezu allen Bereichen mit Mehrausgaben zu rechnen. Die zwischen den Tarifparteien vereinbarte überdurchschnittliche TVöD-Erhöhung in den vergangenen drei Jahren war für die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Arbeitsmarkt notwendig. Für den Haushalt der Stadt stellte sie aber eine nicht ohne Weiteres zu kompensierende Belastung dar.
Auf der Einnahmeseite wird beim Einkommensteueranteil für den Haushalt 2026 gegenüber dem Ergebnis des Jahres 2025 nur noch ein moderater Zuwachs erwartet.
Die Steuerkraft, die auf Finanzdaten des Jahres 2024 basiert, ist etwas weniger gestiegen als angenommen. Dadurch sowie durch die Anhebung der Verbundquote und durch eine höhere Einwohnerzahl ergibt sich eine um rund 1.650.000 € höhere Schlüsselzuweisung als erwartet. Auch andere Einnahmen, wie zum Beispiel der Fremdenverkehrsbeitrag oder Mieten fallen höher aus. Sehr positiv entwickeln sich bisher die Gewerbesteuereinnahmen, jedoch kann das außergewöhnlich hohe Rechnungsergebnis des Jahres 2025 vermutlich nicht mehr erreicht werden.
Belastet wird der Haushalt 2026 durch die Kreisumlage, da sich aufgrund der Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes um 0,25 %-Punkte und der im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Umlagekraft der Stadt eine Mehrausgabe von 1.117.380 € ergibt.
Wie sich die derzeit schlechte konjunkturelle Lage, in der die deutsche Wirtschaft kaum wächst und sich auch die strukturelle Lage am deutschen Arbeitsmarkt verschlechtert, auf den Stadthaushalt auswirken wird, ist nicht absehbar.
Hinzu kommen die sonstigen Unsicherheitsfaktoren bei Rahmendaten für die Finanzausstattung der Kommunen wie zum Beispiel:
- die Kosten der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege, welche weiterhin ungebremst ansteigen. Der stabilisierende Effekt auf die Bezirks- und Kreisumlagesätze durch die Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Eingliederungshilfe für Behinderte ist längst verpufft. In diesem Jahr wurde der Anstieg der Umlagesätze der Bezirke um durchschnittlich weitere zwei Prozentpunkte durch zusätzliche Leistungen in Höhe von 480 Mio. € des Freistaats Bayern an die Bezirke verhindert.
- die zu erwartenden zusätzlichen Kosten für die kommunalen Haushalte durch neue, vom Bund geschaffene Ansprüche, wie zum Beispiel dem Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027.
- die Effekte aus dem Steuerentlastungsgesetz.
Für den städtischen Haushalt wird ein sparsamer, an den notwendigen Bedürfnissen orientierter Mitteleinsatz und kreative Gestaltung im Bereich der Aufgaben- und Projektfinanzierung in Zukunft noch wichtiger werden.
b) Einnahmen
Die wichtigsten Gebühren und Beiträge für öffentliche Einrichtungen ergeben – 2025 und 2026 gegenübergestellt – folgendes Bild:
Die Parkgebühren werden gemäß der im Vorjahr erzielten Einnahmen angesetzt.
Die Abwassergebühren wurden neu kalkuliert und zum 01.01.2024 erhöht.
Der Kurbeitrag wurde zum 01.01.2025 erhöht, der Ansatz wird gegenüber dem Ansatz 2025 um 15.000 € erhöht, da hier davon ausgegangen wird, dass das Vorjahresniveau wieder erreicht werden kann.
Die Mieteinnahmen konnten um zirka 200.000 € durch moderate Mieterhöhungen gesteigert werden. Dennoch liegen die Quadratmeterpreise bei den Mieteinnahmen in der Regel unter 10 €, oft sogar unter 8 €.
Der Ansatz beim Fremdenverkehrsbeitrag entspricht den Einnahmen des Vorjahresniveaus.
Konzessionsabgabe Stadtwerke: 690.00 € (2025: 690.000 €, 2024: 686.340 €)
Steuern und allgemeine Zuweisungen: 41.033.900 €
(gegenüber 2025: + 3.843.300 €)
Grundsteuer B: 3.000.000 € (2025: 2.970.000 €, 2024: 2.950.767 €)
Gewerbesteuer: 13.500.000 € (2025: 11.500.000 €, 2024: 12.762.366 €)
Umsatzsteuerbeteiligung: 2.055.000 € (2025: 1.670.000 €, 2024: 1.639.766 €)
Gemeindeanteil Lohn-/Einkommenssteuer: 16.320.000 € (2025: 15.800.000 €, 2024: 15.140.091 €)
Allgemeine Schlüsselzuweisung: 4.651.900 € (2025: 3.722.200 €, 2024: 2.355.772 €)
Steuerkraft pro Einwohner: 1.302 € (2025: 1.288 €, 2024: 1.350 €)
VERMÖGENSHAUSHALT
Investitionen:
Aufgrund der im Haupt- und Finanzausschuss vorgelegten Investitionsliste sind im Haushalt 2026 die entsprechenden Beträge eingearbeitet, wobei sich folgende größere Projekte darstellen:
Sollte sich im Verlauf des Haushaltsjahres ergeben, dass weitere Investitionen über den städtischen Haushalt abgewickelt werden sollen, müsste dies im Rahmen eines Nachtragshaushaltes geschehen.
Gemäß Art. 67 der Gemeindeordnung sind im Haushalt 2026 neue Verpflichtungsermächtigungen (Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen in künftigen Jahren) für das Jahr 2027 in Höhe von 1,0 Mio. € für die Erneuerung des Faulgasbehälters der Kläranlage vorgesehen. Die Maßnahme wird in 2026 geplant und ausgeschrieben. Die Vergabe soll noch im Jahr 2026 erfolgen.
Finanziert werden soll der Vermögenshaushalt wie folgt:






