Der Grundsteuer unterliegen
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- Grundstücke, z. B. Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbegrundstücke (Grundsteuer B).
Grundlage für die Steuerberechnung ist für die Grundsteuer A der Ertragswert des Betriebs. Für die Grundsteuer B sind die Flächen der Flurstücke und der Gebäude sowie die Gebäudenutzung entscheidend. Die persönlichen Verhältnisse der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers werden bei der Feststellung der Steuerbemessungsgrundlage nicht berücksichtigt.
Wie wird die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft berechnet?
Die Grundsteuer basiert auf dem Grundsteuerwert. Dieser bildet pauschal ab, wie ertragsfähig die Flächen des Betriebs sind (Ertragswert).
Die Grundsteuer berechnet sich bei allen verschiedenen Nutzungen (z. B. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau) nach folgendem Schema:
Fläche, die der Betriebsinhaberin/dem Betriebsinhaber gehört × nutzungsabhängiger, pauschaler Faktor (gesetzlich festgelegt; ggf. Zuschlag für z. B. verstärkte Tierhaltung, Windenergieanlage, Flächen unter Glas oder Kunststoffen bei Obst-/Gemüsebau) = Reinertrag
Reinertrag × Faktor 18,6 = Grundsteuerwert
Grundsteuerwert × Grundsteuermesszahl 0,55 Promille = Grundsteuermessbetrag
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer
Nicht nur aktive Betriebe, sondern auch einzelne landwirtschaftlich genutzte Flächen, die gegebenenfalls verpachtet sind, bilden einen „Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“.
Wie wird die Grundsteuer B für Grundstücke berechnet?
Grund und Boden
Fläche des Flurstücks × 0,04 €/m2 = Äquivalenzbetrag für den Grund und Boden
Äquivalenzbetrag für den Grund und Boden × 100% = Grundsteuermessbetrag
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer
Gebäude - Wohnnutzung
Wohnfläche × 0,50 €/m2 = Äquivalenzbetrag für die Wohnfläche
Äquivalenzbetrag für die Wohnfläche × 70% = Grundsteuermessbetrag
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer
Gebäude - Nutzung zu anderen Zwecken
Nutzfläche × 0,50 €/m2 = Äquivalenzbetrag für die Nutzfläche
Äquivalenzbetrag für die Nutzfläche × 100% = Grundsteuermessbetrag
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer
Für die Wohnfläche wird die Grundsteuermesszahl von 70 % in drei Fällen um jeweils weitere 25 % ermäßigt:
- Wohnteil eines aktiven Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
- denkmalgeschützte Gebäude
- Gebäude des sozialen Wohnungsbaus
Für die Nutzfläche wird die Grundsteuermesszahl von 100 % nur bei denkmalgeschützten Gebäuden um 25 % ermäßigt.
Wer muss die Grundsteuer bezahlen?
Siehe dazu "Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde" unter "Verwandte Themen"