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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Sachverständige Person für Energieeffizienz, Beantragung der Zulassung

Wenn Sie eine Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau beantragen möchten, dann können Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) tun.

Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau. Im Rahmen dieses Förderprogramms können Sie eine Zulassung als sachverständige Person bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Mit der Zulassung der BLE können Sie landwirtschaftliche Unternehmen und Gartenbaubetriebe in Deutschland in Fragen zur Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen beraten. Vor allem unterstützen Sie bei Themen der stationären und mobilen Energienutzung (Heiz- und Kraftstoffe) und für diese Unternehmen CO2-Einsparkonzepte erstellen.

Für eine Zulassung als sachverständige Person müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Qualifikationen vorweisen. Dazu zählen vor allem Kenntnisse zu:

  • Energieeffizienz und
  • landwirtschaftlichen Produktionstechniken und ihrem Energieverbrauch.

Die Liste der zugelassenen sachverständigen Personen veröffentlicht die BLE online.

Die Zulassung als sachverständige Person ist für höchstens 2 Jahre gültig und muss danach erneut beantragt werden.

  • Sie besitzen mindestens eine der folgenden Qualifikationen:
    • abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium in einer einschlägigen Fachrichtung der Agrar-, Ingenieur- oder Naturwissenschaften
    • Zulassung als berechtigte Person Ausweise für Nichtwohngebäude auszustellen nach § 21 Energieeinsparverordnung in Verbindung mit Anlage 11 Nummer 1, 3 und 4. Dazu zählen: Fachleute mit einem Hochschulabschluss in Innenarchitektur, Architektur, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik staatlich geprüfter Techniker beziehungsweise staatlich geprüfte Technikerin in einschlägiger Fachrichtung
    • Meisterabschluss in einschlägiger Fachrichtung
  • Sie haben durch Studium, berufliche Ausbildung oder die Energieberaterschulung Landwirtschaft qualifizierte Kenntnisse zu landwirtschaftlichen Produktionsverfahren erworben.
  • Sie besitzen qualifizierte Kenntnisse über Energieeffizienz.
  • Sie können eine mindestens 3jährige hauptberufliche Tätigkeit nachweisen, bei der Sie praxisbezogene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung oder landwirtschaftliche Beratung erworben haben.
  • Sie können Ihre Unabhängigkeit nachweisen und Interessenkonflikte ausschließen. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel bei keinem Energieversorgungsunternehmen beschäftigt oder beteiligt sind. Weitere Kriterien zur Unabhängigkeit entnehmen Sie der Rechtsgrundlage Nummer 7.1 Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Teil A.

Die Zulassung als sachverständige Person können Sie online bei der BLE beantragen:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Sie werden Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Bei erfolgreicher Prüfung sendet Ihnen die BLE Ihre Zulassung zu.

Die Widerspruchsfrist beträgt bis zu 4 Wochen.

Es fallen keine Kosten an.

 Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Wochen. (3 bis 6 Wochen)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe BayernPortal)