Leistungen A-Z
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Für Hinweise zum Mietspiegel (bitte auf das Plus Zeichen klicken)
Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz – auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen – nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.
Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.
Wohnberechtigungsscheine erhalten Sie im Landratsamt: Die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung auf Wohnberechtigung erhalten Sie in unserem Einwohnermeldeamt. Der Antrag ist beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen abzugeben. Fragen zum Thema Wohnberechtigung, zum Beispiel Einkommensgrenzen und Berechnung, beantwortet Ihnen die Wohnberechtigungsstelle im Landratsamt.
Ihre Ansprechpartner:
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Wohnberechtigungsstelle
Telefon: 08041 / 505 - 0
Lebensmittel, Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
Wenn Sie in Deutschland Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen möchten, die von den nationalen Rechtsvorschriften abweichen, können Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.


