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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Musterfeststellungsklage, Anmeldung der Eintragung in das Verbandsklageregister

Wenn Sie sich als Verbraucherin oder Verbraucher einer Musterfeststellungsklage anschließen möchten, können Sie sich in ein Klageregister eintragen lassen. 

Wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher vom möglichen Fehlverhalten eines Unternehmens vergleichbar betroffen sind, können mit der Musterfeststellungsklage die wichtigsten Tatsachen und Rechtsfragen gebündelt geklärt werden. So können viele einzelne Gerichtsverfahren vermieden werden.

Anstatt selbst vor Gericht zu ziehen, können Sie sich einer Musterfeststellungsklage anschließen. Auf der Grundlage eines Urteils oder eines Vergleichs aus dieser Klage können Sie dann Ihre Ansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend machen.

Musterfeststellungsklagen können nur von bestimmten Verbraucherverbänden erhoben werden. Das Urteil, das im Verfahren der Musterfeststellungsklage ergeht, ist bindend für alle wirksam angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie können Ihre Ansprüche erst dann anmelden, wenn die Musterfeststellungsklage erhoben und im Klageregister bekannt gemacht wurde. Sie können Ihre Ansprüche bis zum Ablauf des Tages vor dem ersten Termin der Musterfeststellungsklage anmelden.

Die Anmeldung ist kostenfrei und Sie brauchen dafür keine Anwältin und keinen Anwalt. Sie müssen bei der Anmeldung aber bestimmte Formvorgaben beachten. Am besten ist es, wenn Sie die auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz bereitgestellten Online-Formulare nutzen und diese richtig und vollständig, das heißt alle Pflichtangaben enthaltend, ausfüllen, damit Ihre Anmeldung wirksam ist.

Die Zeit, in der Ihre Ansprüche im Klageregister angemeldet sind, wird nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet. Das bedeutet: Wenn Sie Ihre Ansprüche wirksam angemeldet haben, gehen Sie kein Risiko ein, dass Ihre Ansprüche verjähren, während Sie auf den Ausgang der Musterfeststellungsklage warten.

  • Ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse müssen von denselben tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen abhängen, deren Vorliegen im Rahmen der Musterfeststellungsklage geprüft wird (Feststellungsziele müssen gleich sein). Das bedeutet: Ihr individueller Fall darf nicht anders gelagert sein als in der Musterfeststellungsklage.

Um sich ins Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen zu lassen, verwenden Sie am besten die auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz bereitgestellten Online-Formulare:

  • Rufen Sie die Übersicht über Öffentliche Bekanntmachungen im Klageregister auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz auf. 
  • Wählen Sie die Musterfeststellungsklage aus, der Sie sich anschließen wollen. Auf der folgenden Seite finden Sie weitere Informationen und das für die jeweilige Klage passende Online-Formular. Füllen Sie das Formular vollständig aus. Die Angaben zum Gericht und zum Aktenzeichen des Verfahrens sind bereits vorausgefüllt. Außerdem müssen Sie angeben:
    • Ihre persönlichen Daten,
    • gegebenenfalls Angaben dazu, wer Sie rechtlich vertritt,
    • den Gegenstand und den Grund Ihres Anspruchs oder Ihres Rechtsverhältnisses. 
  • Bestätigen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben und senden Sie das Formular ab.
  • Sie können das jeweilige Formular auch ausdrucken und ausgefüllt per Post an das Klageregister für Musterfeststellungsklagen beim Bundesamt für Justiz senden.
  • Wenn Ihre Anmeldung eingetragen wurde, bekommen Sie eine Bestätigung durch das Bundesamt für Justiz. Auch wenn Ihre Anmeldung nicht eingetragen wurde, enthalten Sie grundsätzlich eine Rückmeldung. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Anmeldung nicht alle erforderlichen Angaben enthielt oder nicht fristgerecht eingegangen ist.
  • Das Gericht stellt im Musterverfahren etwas über den strittigen Sachverhalt fest, verurteilt aber niemanden zu einer Leistung, beispielsweise einer Geldzahlung. Ihre individuellen Ansprüche müssen Sie danach gesondert einklagen. In diesem Verfahren gelten dann die Feststellungen des Musterverfahrens.

Falls Sie nicht mehr an der Musterfeststellungsklage teilnehmen wollen, können Sie Ihre Anmeldung bis zum Ende des Tages, an dem die mündliche Verhandlung begonnen hat, zurücknehmen: 

  • Bitte verwenden Sie dafür das auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz zur Verfügung gestellte Online-Formular „Rücknahme der Anmeldung zum Klageregister“ und geben Sie auf jeden Fall das Geschäftszeichen der Eintragung an. 
  • Notfalls können Sie Ihre Rücknahme auch formlos per E-Mail oder per Post melden.

  • Anmeldung: frühestens ab der öffentlichen Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage im Klageregister, spätestens bis zum Ende des Tages vor dem ersten Termin am zuständigen Gericht.
  • Rücknahme der Anmeldung: Wenn Sie Ihre Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage zurückziehen wollen, können Sie Ihre Anmeldung bis zum Ende des Tages zurücknehmen, an dem die mündliche Verhandlung begonnen hat.

keine

  • in der Regel rund 4 Wochen

Bundesministerium der Justiz (siehe BayernPortal)