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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Einsicht

Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale können Sie Ihrer Lohnabrechnung entnehmen und auf verschiedenen Wegen einsehen.

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.

ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:

  • Steuerklasse,
  • Religionszugehörigkeit,
  • Zahl der Kinderfreibeträge sowie
  • Frei- und Hinzurechnungsbeträge.

Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.

Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.  
Sie können zudem beantragen, dass

  • für Sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder
  • die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.

Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen.

Wenn Sie Einsicht in Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen wollen, können Sie das auf elektronischem Wege wie folgt machen:

  • Besuchen Sie "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet.
  • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
  • Wenn Sie eingeloggt sind, klicken Sie im Navigationsmenü auf den Eintrag "Formulare & Leistungen" und wählen Sie die Auswahl "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)".
  • Sie bekommen eine kurze Auskunft angezeigt und wenn Sie "Nächste Seite" klicken, können Sie das elektronische Formular absenden.
  • Sie erhalten eine Benachrichtigung in "Mein Posteingang", wenn die Aufstellung über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale fertig gestellt ist.    

Alternativ können Sie die ELStAM-Einsicht schriftlich beantragen:

  • Besuchen Sie die Internetseite "Formular-Management-System (FMS)" der Bundesfinanzverwaltung.
  • Laden Sie dort das PDF-Formular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM"  herunter und füllen Sie es aus.
  • Drucken Sie das ausgefüllte Dokument aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es an das zuständige Finanzamt.
  • Sie erhalten eine schriftliche Auskunft zu Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

Es gibt keine Frist.

Es fallen keine Kosten an.

Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert in der Regel wenige Tage.

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)