Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Bad Tölz
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Matomo (self hosted)
Dies ist eine selbst gehostete Webanalyseplattform.
Verarbeitungsunternehmen
Stadt Bad Tölz
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar.

  • Analyse
  • Optimierung
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies
  • Gerätefingerabdruck
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Browser-Sprache
  • Browser-Typ
  • Gerätebestriebssystem
  • Gerätetyp
  • Geografischer Standort
  • IP-Adresse
  • Anzahl der Besuche
  • Referrer URL
  • Bildschirmauflösung
  • Nutzungsdaten
  • Besuchte Unterseiten
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Im Folgenden wird die erforderliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Stadt Bad Tölz Datenschutzbeauftragter Am Schloßplatz 1 83646 Bad Tölz datenschutz@bad-toelz.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Direkt
Zum Inhalt springen,
,
Zur Sucheseite,
Zur Unterseite Inhaltsverzeichnis,
Zur Unterseite Barrierefreiheitserklärung,
Zur Unterseite Barriere melden,

Leistungen A-Z

Arbeitsschutzmanagementsystem, Beratung und Prüfung auf der Grundlage von OHRIS

Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen beraten Unternehmen bei der freiwilligen Einführung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems auf der Grundlage von OHRIS.

OHRIS (Occupational Health- and Risk-Managementsystem) ist ein Arbeitsschutzmanagementsystem-Konzept zur nachhaltig wirksamen Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefahren und der Sicherheit technischer Anlagen. Entwickelt wurde es gemeinsam von der bayerischen Gewerbeaufsicht und der Wirtschaft.

Mit OHRIS können Unternehmen die Potenziale eines systematischen Arbeitsschutzes nutzen, um Gesundheitsrisiken, Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Ausfallzeiten sowie Störungen im Betriebsablauf zu reduzieren, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu verbessern und deren Motivation und Leistungsfähigkeit zu fördern. Dadurch trägt OHRIS zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bei und verbessert die Rechtssicherheit des Arbeitgebers hinsichtlich der Wahrnehmung seiner Verantwortung gegenüber den Beschäftigten. Innovative Betriebe, die diese Vorteile erkannt haben, wenden Arbeitsschutzmanagementsysteme vorzugsweise in einem integrierten Managementsystem zusammen mit einem Qualitäts- und/oder Umweltmanagementsystem an. OHRIS erfordert keine Zertifizierung durch externe Dienstleister und verursacht keine dadurch bedingte Kostenbelastung für die Unternehmen.

Das OHRIS-Systemkonzept berücksichtigt die Systemelemente-Entwicklungen bei Qualitäts-, Umweltschutz- und Arbeitsschutzmanagementsystemen. Dadurch ist eine einfache Integrierbarkeit von OHRIS in bestehende betriebliche Managementsysteme gewährleistet. Alle erforderlichen Hinweise und Hilfsmittel für die Einführung und Anwendung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems auf der Grundlage von OHRIS sind in der Publikation "Das OHRIS Gesamtkonzept - Arbeitsschutz mit System" zusammengefasst. Zu diesen Hilfsmitteln gehören unter anderem eine Handlungsanleitung für die Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen und eine Anleitung für die Planung und Durchführung interner Audits.

Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen beraten Unternehmen bei der freiwilligen Einführung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems auf der Grundlage von OHRIS. Sie führen auf Wunsch die Prüfung des betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems durch und erkennen - nach einer erfolgreichen Prüfung - das System an.

Anerkannte Unternehmen erhalten von der Gewerbeaufsicht ein Zertifikat, das auch die Einhaltung der Vorgaben des Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme der Internationalen Labour Organization (ILO) „Guidelines on occupational safety and health management systems – ILO-OSH 2001“, sowie des Nationalen Leitfadens zu Arbeitsschutzmanagementsystemen bestätigt. International tätigen Unternehmen wird dieses Zertifikat auf Wunsch zusätzlich in englischer Sprache ausgestellt.

Ein Zertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Der Gültigkeitszeitraum kann durch eine erfolgreiche Systemprüfung durch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt um jeweils weitere drei Jahre verlängert werden.

Ihr Betrieb verfügt über eine systematische betriebliche Arbeitsschutzorganisation gemäß Arbeitsschutzgesetz und möchte als nächsten Schritt ein Arbeitsschutzmanagementsystem auf der Grundlage von OHRIS einführen.

keine

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)