Feuerwerk
Feuerwerkskörper (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2) dürfen nur zum Jahreswechsel ohne spezielle Erlaubnis gekauft und abgebrannt werden. Ansonsten gilt:
- Kein Verkauf in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Dezember.
- Kein Abbrennen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember.
Die Gemeinde kann zu anderen Zeitpunkten Feuerwerke aus privaten Anlässen (Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum) im engen Rahmen genehmigen. Doch aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere zum Schutz der Anwohner, wird über die Anträge sehr restriktiv entschieden.
Voraussetzungen
Abbrennen von Feuerwerk von Personen ohne Erlaubnis (§§ 7 oder 27 SprengG) oder Befähigungsschein (§ 20 SprengG):
- Das Feuerwerk darf nur mit (vorheriger) Erlaubnis der Stadt Bad Tölz abgebrannt werden. Eine zusätzliche Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt ist nicht erforderlich.
- Das Feuerwerk darf nur auf Privatgrund (nicht auf öffentlichen Straßen) mit Einverständnis des Grundstückseigentümers stattfinden.
- Die Person, die die pyrotechnischen Gegenstände abbrennt, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- In unmittelbarer Nähe dürfen sich keine Kirchen, Krankenhäuser, Kinder-, Senioren- oder Tierheime befinden.
- Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (beispielsweise Bodenfeuerwerk wie Vulkane oder Fontänen mit einer maximalen Steighöhe von 3 Metern) verwendet werden.
- Das Feuerwerk muss aus einem besonderem Anlass stattfinden. Als begründete Anlässe gelten beispielsweise Goldene und Diamantene Hochzeiten, „runde“ Geburtstage ab dem 75. Geburtstag oder außergewöhnliche Firmen- und Vereinsjubiläen (ab 50 Jahren in Abständen von 25 Jahren). Aber auch hier sind keine Hochfeuerwerke, sondern nur Bodenfeuerwerke genehmigungsfähig. Hochzeiten, Geburten, Taufen, Aufstiegsfeiern und ähnliche freudige Ereignisse sind keine begründeten Anlässe.
Abbrennen von Feuerwerk von Personen mit Erlaubnis (§§ 7 oder 27 SprengG) oder Befähigungsschein (§ 20 SprengG):
- Feuerwerke der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk"), Kategorie F3 (Mittelfeuerwerk) und Kategorie F4 (Großfeuerwerk) dürfen das ganze Jahr abgebrannt werden.
- Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber muss das beabsichtigte Feuerwerk innerhalb vorgegebener Fristen dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzeigen. Die Anzeigepflicht bezieht sich für Feuerwerke der Kategorie F2 auf den Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember und bei den Kategorien F3 und F4 auf das ganze Jahr. Eine zusätzliche Genehmigung der Stadt Bad Tölz ist nicht erforderlich.
Bearbeitungszeit
Vier Wochen vor Beginn des Feuerwerks.
Gebühren
40 - 300 Euro, je nach Aufwand