Parkerleichterungen für Ärzte
Voraussetzungen
Die Straßen sind für den normalen Verkehr gebaut. Eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, ist daher nur in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt. An den Nachweis solcher Dringlichkeit sind strenge Anforderungen zu stellen.
Die Sicherheit des Verkehrs darf durch eine Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtigt werden; sie ist erforderlichenfalls durch Auflagen und Bedingungen zu gewährleisten. Auch Einbußen der Flüssigkeit des Verkehrs sind auf solche Weise möglichst zu mindern.
Die Ärzte (insbesondere praktische Ärzte, Allgemeinärzte und Ärzte für innere Krankheiten und für Kinderkrankheiten) müssen zwingend zur häufigen Durchführung von dringenden Krankenbesuchen auf Parkerleichterungen angewiesen sein. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für dringende Krankenbesuche, wenn in zumutbarer Nähe keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Bestätigung des ärztlichen Kreisverbandes
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) für jedes Fahrzeuges, für das eine Genehmigung beantragt wird
Bearbeitungszeit
Für die Bearbeitung des eingereichten Antrags (per E-Mail, Fax, Post oder während der Öffnungszeiten) benötigen wir fünf Arbeitstage (Zeitpunkt der vollständigen Antragstellung bis zum gewünschten Ausführungstermin).
Gebühren
50 Euro Verwaltungsgebühr (für drei Jahre Gültigkeit)