Verkehrswesen
Der Straßenverkehr braucht Regeln – ob Sie nun einen Parkausweis benötigen, einen Baukran aufstellen möchten, für einen Wohnungsumzug ein temporäres Haltverbot vor Ihrer Wohnung brauchen, eine Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsflächen durchführen wollen.
Wir unterstützen Sie bei Ihren Anliegen und beraten Sie auch gerne im Vorfeld. Für ein persönliches Gespräch bitten wir um eine Terminvereinbarung.
Parken
Erlaubnisse, Genehmigungen und Lizenzen
Ausnahmegenehmigung (allgemein)
Ausnahmegenehmigung bei gesperrten Straßen (Fußgängerzonen)
Ausnahmegenehmigung vom Tragen des Schutzhelms oder des Sicherheitgurtes
Ausnahmegenehmigung für Film- und Fotoaufnahmen
Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum
Bewohnerparkausweis im Parklizenzgebiet "Gries"
Dauerstellplatz im Zentralparkhaus (P 3)
Parkerleichterung für Handelsvertreter
Parkerleichterung für Handwerker
Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Leitsysteme
Verkehrsüberwachung
Zum Jahresende 2021 beschloss der Stadtrat, dass der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland (ZV KDZ) zusätzlich zu den Geschwindigkeitskontrollen im Stadtgebiet ab Frühjahr 2022 auch die Kontrolle des „ruhenden Verkehrs“ (Parken) überträgt. Genauer gesagt verfolgt und ahndet der ZV KDZ damit Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG gemäß § 88 Abs. 3 Zuständigkeitsverordnung (ZustV), das heißt:
- Ordnungswidrigkeiten, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden.
- Ordnungswidrigkeiten, die Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen, welche in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit den verkehrsrechtlichen Anordnungen von Verkehrszeichen der Anlagen 2 und 3 der StVO.
- Ordnungswidrigkeiten, die von Radfahrern auf Gehwegen begangen werden.
Verkehrskontrollen sind keine „Schikane“, sondern sollen für mehr Sicherheit und Gerechtigkeit auf den Straßen und Parkplätzen im Stadtgebiet erbringen.
Geschwindigkeitskontrollen werden durchgeführt, um
- die Verkehrssicherheit im Stadtgebiet, vor allem aber auch im Bereich von Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen und sonstigen sicherheitsrelevanten Bereichen zu erhöhen.
- geschwindigkeitsbedingte Verkehrsunfallzahlen zu senken.
- die Wohnruhe in Durchgangsstraßen durch die Reduzierung der Geschwindigkeiten zu erhöhen.
- den Verkehrslärm und die Immissionen zu senken.
Die Parkraumüberwachung ist sinnvoll, um
- allgemeine Halt- und Parkverbote durchzusetzen.
- speziell auf Kurzzeitparkplätzen die Fluktuation zu erhöhen, indem ein „Dauerparken“ Einzelner vermieden wird.
- Bewohnerparkplätze beziehungsweise Behindertenparkplätze für Berechtigte freizuhalten
- Feuerwehrzufahrten und dergleichen frei zu halten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Zweckverband Kommunale Dienste Oberland.
Verkehrsplanung
Im Herbst 2015 wurde der Verkehrsentwicklungsplan (VEP), welcher einen Planungshorizont bis 2030 hat, erstellt. Die Stadt Bad Tölz hatte hierzu ein externes Verkehrsplanungsbüro beauftragt. Im Herbst 2013 wurden dazu bereits Haushaltsbefragungen, Verkehrsbefragungen und Verkehrszählungen durchgeführt. Daraus resultierend wurde eine Verkehrsanalyse gemacht sowie ein Verkehrsmodell erstellt.
Die Stadt hat mit den Bürgerinnen und Bürger ein Leitbild erstellt und diverse Handlungsmaßnahmen ausgearbeitet.
Ziel der Bürgerbeteiligung war es, die Erfahrungen und Anregungen in die Planungen einfließen zu lassen. Dafür wurden insgesamt sechs Veranstaltungen zwischen Mai und November 2014 durchgeführt.
Die Auftaktveranstaltung fand am 7. Mai 2014 statt. An diesem Abend erhielten alle Interessierte grundlegende Informationen über die bisherige Bestandsaufnahme des Verkehrsentwicklungsplans sowie über das Verfahren und Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten. Darüber hinaus wurden die Ortskenntnisse und Erfahrungen aller Teilnehmer zur Ergänzung der Bestandaufnahme eingebracht. Mittlerweile fanden vier Planungswerkstätten (Analyse, Leitziele und Handlungsfelder, Maßnahmen, Handlungskonzept ) statt. Hier brachten sich Bürger und Vertreter von Organisationen mit vielen Ideen und Anregungen ein. Die Ergebnisse wurden am 13. November 2014 in der öffentlichen Abschlussveranstaltung präsentiert.
Nachdem der VEP vom Verkehrsplanungsbüro erstellt wurde, beriet am 22. Oktober 2015 die Verkehrskommission des Stadtrates das weitere Vorgehen. Dabei wurden einige Maßnahmen priorisiert, welche dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgeschlagen wurden. Der Stadtrat beschloss am 26. Januar 2016 folgende Maßnahmen vordringlich durchzuführen:
- Umbau Kreuzung Nockhergasse / Wachterstraße / Hindenburgstraße (Abbau Ampelanlage, dafür evtl. Kreisverkehrsplatz)
Aktueller Sachstand: Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss beschloss einen Minikreisverkehr zu errichten. Städtebauförderung wird geprüft. Nach Abschluss der Kanal- und Straßenbauarbeiten in der (inneren) Bairawieser Straße wird die Ausführung für diese Maßnahme geplant.
- Optimierung Radverkehr (Ausbau Radwegenetz)
Aktueller Sachstand: Ein externes Planungsbüro hat eine innerstädtische Radwegenetzkarte erstellt. Auf Basis dieser Karte wurden im Stadtgebiet mehrere Radachsen ausgewiesen. Zudem wurde das ca. 70 km umfassende Radwegenetz durchgängig und einheitlich mit (grün-weißen) Radwegweisern im Juli 2021 fertig beschildert. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
- Nordumfahrung B 472
Aktueller Sachstand: Die Baukosten wurden zunächst mit 25,6 Mio. Euro geschätzt. Aufgrund des inhomogenen Untergrundes, der aufwendigen Verkehrsführung während der Bauzeit sowie der gestiegenen Preise für die Bauleistungen sind nun (Stand: 11. Juni 2021) 47,7 Mio Euro veranschlagt. Die erneuten Einwendungen im Planfeststellungsverfahrens wurden vom Staatlichen Bauamt Weilheim in 2018 erörtert. Die Regierung von Oberbayern hat die Planfeststellung ("Baugenehmigung") am 16. September 2019 beschlossen. Die Gemeinde Greiling zog im Dezember 2020 die Klage gegen die Planfeststellung zurück. Der Spatenstich für dieses Projekt erfolgte am 19. August 2021. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer meinte zum 48-Millionen-Projekt, dass "das im Hinblick auf die aktuelle und künftige Verkehrsbelastung gut angelegtes Geld ist. Die 2,7 km lange Nordspange werde für eine deutliche Entlastung sorgen. Wenn alles nach Plan läuft, findet 2025 die Übergabe der Straße statt."
- Umbau Einmündung B 13 / Lenggrieser Straße (sog. "Moraltverteiler")
Aktueller Sachstand: Im Sommer 2018 wurde die Ampelanlage ertüchtigt. Die Alternativen Turbo-Kreisverkehr oder Ausbau der lichtsignalgeregelten Kreuzung werden vom Staatlichen Bauamt Weilheim mittelfristig geprüft.
- Umbau Max-Höfler-Platz
Aktueller Sachstand: Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss beschloss einen Minikreisverkehr zu errichten. Eine Ausführungsplanung wurde erstellt. Ein Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern wurde gestellt. Das Projekt wird im Rahmen der Feinuntersuchung des Sondergebietes Badeteil in 2022 mit geprüft.
- Optimierung Fußgängerverkehr (Fußgängerleitsystem)
Aktueller Sachstand: Wird im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) behandelt
Diese Maßnahmen sollen sukzessive unter Beachtung der Haushaltslage realisiert werden. Den kompletten Verkehrsentwicklungsplan können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.