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Für den Ausstieg aus dem öffentlichen Dienst kann es verschiedene Gründe geben. Beamte können aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden; Beschäftigte können selbst kündigen oder durch den Arbeitgeber
Umziehen kostet Geld. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. wenn der Umzug dienstlich veranlasst wurde) kann Ihre Dienststelle die Umzugskosten zumindest teilweise übernehmen.