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Vor der erstmaligen Erbringung vorübergehender und gelegentlicher Rechtsdienstleistungen in Deutschland müssen Sie sich bei der Registrierungsbehörde anmelden.
Wenn Sie die Höhe der Mieten in den Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.
Für Erwachsene, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können, gibt es seit 1. Januar 1992 das Rechtsinstitut der Betreuung.