Nächste Wahl: Kommunalwahl am 8.3.2026
Nächste Wahl: Kommunalwahl am 8.3.2026
Das Bayerische Landesamt für Statistik hat die offiziellen Zahlen vorgelegt: Bad Tölz bleibt mit 19.812 Einwohnern zum Stichtag 31. März 2025 unter der Marke von 20.000 Einwohnern und wird somit auch in der kommenden Amtsperiode 24 Stadtratsmitglieder haben. Ein Sprung über die 20.000er Marke hätte eine Erweiterung des Gremiums auf 30 Mitglieder bedeutet.
Die Kommunalwahl findet statt am 8. März 2026. Dabei wählen die Bürgerinnen und Bürger von Bad Tölz für die nächsten sechs Jahre ihren Bürgermeister sowie die 24 Mitglieder des Stadtrates.
Hier geht es zu den Ergebnissen der Kommunalwahl 2026 für die Stadt Bad Tölz
Sie möchten Briefwahl beantragen?
Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht mehr möglich.
Falls Sie die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitg erhalten möchten, sollten Sie diese direkt im Wahlamt (Zimmer 0.05 im Rathaus) beantragen. Wir können nicht garantieren, dass die Post die Unterlagen rechtzeitg zustellt.
Das Wahlamt ist am Freitag (06.03.2026) bis 15.00 Uhr geöffnet.
Wenn Sie per Briefwahl wählen: Bitte beachten Sie, dass die ausgefüllten Wahlunterlagen bis Sonntag, 08.03.2026 | 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein müssen. Nutzen Sie dafür gerne unseren Briefkasten neben dem Hauptor (24/7).
Probestimmzettel
Mit den Probestimmzettel können Sie sich schon mal vertraut machen, wie die Wahl am Sonntag, 08.03.2026 abläuft.
- Bei der Wahl für den Stadtrat haben Sie 24 Stimmen zu vergeben. Klicken Sie hier zum Probestimmzettel.
- Bei der Wahl zum Kreistag haben Sie 60 Stimmen zu vergeben. Klicken Sie hier zum Probestimmzettel.
Im nächsten Reiter "So wählen Sie korrekt" finden Sie die Regeln zur Stimmvergabe bei der Kommualwahl.
So wählen Sie korrekt
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat viele Informationen zur Kommunalwahl am 08.03.2026 zusammengestellt. Hier gehts zum Video. Darin erfahren Sie, welche Regeln für die Stimmabgabe gelten:
Wer wird gewählt?
- Der Erste Bürgermeister / die Erste Bürgermeisterin der Stadt Bad Tölz
- Der Landrat des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen
- Der Stadtrat der Stadt Bad Tölz: 24 Mitglieder
- Der Kreistag des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen: 60 Mitglieder
Wieviele Stimmen dürfen Sie vergeben?
- Bürgermeister - 1 Stimme
- Landrat - 1 Stimme
- Stadtrat - 24 Stimmen
- Kreistag - 60 Stimmen
Bitte achten Sie darauf, dass Sie pro Wahlzettel nur die maximal zulässige Stmmenanzahl vergeben - ansonten ist dieser ungültig!
Welche Regeln gelten bei der Stimmabgabe zur Wahl der des Stadtrates / des Kreistages?
- Sie können einzelne Kandidaten wählen, auch von unterschiedlichen Listen.
- Jedem Kandidaten können Sie 1, 2 oder 3 Stimmen geben.
Aber Achtung: Ist ein Kandidat auf mehreren Listenplätzen vertreten, darf der Name trotzdem nur einmal Stimmen erhalten. - Zusätzlichkönnen Sie eine Liste ankreuzen.
Wenn Sie bei der Wahl einzelner Kandidaten noch Stimmen "übrig" haben, können Sie die auf diese Weise verteilen.
Beim Auszählen werden zunächst Ihre einzeln an Kandidaten vergebenen Stimmen gezählt. Ist zusätzlich eine Liste angekreuzt, werden Ihre übrigen Stimmen von oben nach unten an die aufgeführten Kandidaten verteilt. Möchten Sie einen Kandidaten dabei ausschließen, können Sie diesen Namen durchstreichen. Dann geht die Stimme an den nächsten in der Liste genannnten Kandidaten.
Alternativ können Sie auch einfach ein Listenkreuz machen. Dann werden Ihre sämtlichen Stimmen von oben nach unten an die aufgeführten Kandidaten verteilt. Möchten Sie einen Kandidaten dabei ausschließen, können Sie diesen Namen durchstreichen. Dann geht die Stimme an den nächsten in der Liste genannnten Kandidaten.
Sie dürfen weniger als die zulässige Anzahl der Stimmen vergeben. Aber nicht mehr!


