1. Förderdurchlauf
1. Förderdurchlauf
Förderschritte in umgekehrt-chronologischer Reihenfolge (jüngster Schritt zuerst)
Schritt 13:
Für die abschließende Projektbeschreibung fehlt der Stadt Bad Tölz nach wie vor die nötige Dokumentation des Netzbetreibers. Sobald diese vorliegt, wird die Projektbeschreibung nachgereicht. Die Bezirksregierung wurde über die Verzögerung und den Grund hierfür informiert. (Stand: August 2018)
Schritt 12:
Auf dem zentralen Breitbandportal wird am 20.10.2015 der Fördersteckbrief veröffentlicht.
Schritt 11:
Die Stadt Bad Tölz erhält am 28.09.2015 den Breitband-Förderbescheid.
Schritt 10:
Die Stadt Bad Tölz und die Telekom Deutschland GmbH unterzeichnen am 26.08.2015 den Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau.
Stellungnahme der Stadt Bad Tölz bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtline - BbR).
Schritt 9:
Die Stadt Bad Tölz erhält am 31.07.2015 den "Bescheid über den vorzeitigen Maßnahmenbeginn".
Schritt 8:
Die Stadt Bad Tölz stellt bei der Regierung von Oberbayern am 27.04.2015 den "Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionsmaßnahmen zum Aufbau eines Hochgeschwindigkeitsnetzes" (Breitband Förderantrag).
Schritt 7:
Bekanntmachung der Stadt Bad Tölz vom 7.4.2015 bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
Die Stadt Bad Tölz beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen (vgl. Nr. 5.6 BbR). - Grundlage hierfür ist die Entscheidung des Stadtrates in seiner Sitzung vom 17.03.2015.
Schritt 6:
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) (Veröffentlichung am 12.11.2014)
******In Abstimmung mit dem Bayerischen Breitbandzentrum verlängert die Stadt Bad Tölz am 13.01.2015 die Frist für die Angebotsabgabe um 3 Wochen. Die neue Frist endet am 4.2.2015 - 12:00 Uhr.******
zum Download
Schritt 5:
Ergebnis der Vorabregulierung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) vom 22.11.2012. (Veröffentlichung am 07.08.2014)
Zum Download
Schritt 4:
Ergebnis der Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) vom 22.11.2012. (Veröffentlichung am 07.08.2014)
Zum Download Ergebnis der Markterkundung (PDF-Datei)
Aufgrund des Ergebnisses des Markterkundungsverfahrens hat die Stadt Bad Tölz das Erschließungsgebiet verkleinert. Das neu festgelegte Erschließungsgebiet finden Sie hier: (PDF-Datei)
Schritt 3:
Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) (Veröffentlichung am 27.05.2014)
Zum Download der Anfrage an die Netzbetreiber (PDF-Datei)
Schritt 2:
Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) (Veröffentlichung am 27.05.2014)
Zum Download der Ergebnisse der Bedarfsermittlung (PDF-Datei)
Schritt 1:
Bedarfsermittlung – Abfrage (Veröffentlichung vom 13.03.2014)
(Aufforderung zur Meldung des Bedarfs der Unternehmen)
Im Rahmen des formellen Förderverfahrens hat die Stadt Bad Tölz ein vorläufiges Erschließungsgebiet definiert, welches aktuell eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist und in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte.
Das vorläufige Erschließungsgebiet umfasst einen Teil des nördlichen Stadtgebietes von Bad Tölz, insbesondere Teile des Gewerbegebietes Farchet und des Ortsteils Ellbach. Das konkrete Gebiet (rot schraffierter Bereich) ist folgender Karte zu entnehmen:
Vorläufiges Erschließungsgebiet als pdf zum Download (PDF-Datei)
Alle Unternehmen, die ihren Sitz im vorläufigen Erschließungsgebiet haben, werden gebeten, ihren aktuellen bzw. zukünftigen Bedarf bis spätestens zum 25.04.2014 an die Stadt Bad Tölz zu melden. Bitte verwenden Sie hierzu folgenden Fragebogen:
Fragebogen als PDF-Datei (PDF-Datei)
Hinweise zu den Erläuterungen im Fragebogen und ergänzende Hinweise zur Bedarfsabfrage erhalten Sie
Den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen senden Sie bitte per Post an:
Stadt Bad Tölz, Referat für Stadtmarketing, Tourismus- und Wirtschaftsförderung
z.Hd. Falko Wiesenhütter, Max-Höfler-Platz 1, 83646 Bad Tölz
oder geben diesen bei der Stadt Bad Tölz ab. Auch eine Zusendung an Faxnummer: 08041 7867-56 oder per E-Mail (eingescannt mit Unterschrift) an ist möglich.
Die Angaben im Rahmen dieser Bedarfsermittlung sind für Sie freiwillig und sollen der Ermittlung von notwendigen Breitbandanschlüssen dienen. Durch das Ausfüllen dieses Fragebogens entsteht keine vertragliche Verpflichtung zur Abnahme/Buchung eines Internetanschlusses.
Soweit sich aus dieser Befragung ein entsprechender Bedarf ergibt, wird ein Ausbau angestrebt, durch welchen alle Anschlussinhaber (Unternehmer und Privathaushalte) im vorläufigen Erschließungsgebiet mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream versorgt werden. Der von Seiten der Unternehmen glaubhaft gemeldete Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream muss stets befriedigt werden. Es ist möglich, dass das festgelegte vorläufige Erschließungsgebiet im Verlauf des Förderverfahrens geändert wird.
Für Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens bzw. allgemeine Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Herr Falko Wiesenhütter von der Stadt Bad Tölz
Telefonnummer: 08041 7867-29
E-Mail schreiben
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Bad Tölz, den 13.03.2014
Josef Janker
Erster Bürgermeister