Bebauungsplanverfahren – so geht‘s
Von der Idee zum verdichteten Plan
Quo vadis Bad Tölz? Die städtebaulichen Ziele sind in der Bauleitplanung festgeschrieben. Bebauungspläne sind dabei ein wichtiger Teil.
Es gibt Ausnahmen, doch oft verfolgen Bürger die Stadtpolitik eher punktuell; wenn Wahlen anstehen, in ihrem Viertel eine Straße saniert wird oder in der Nachbarschaft Bauland geschaffen werden soll. Dann stellen sie sich die Frage: Darf die Stadt das einfach so? Kann beispielsweise eine Wiese als der mögliche neue Standtort für Geschosswohnungsbau festgelegt werden? Und warum soll das gerade hier passieren?
Bauleitplanung: Strategisch und konkret
Wie immer, wenn es um Rechtliches geht, ist die Antwort komplex. Ja, die Stadt darf – und muss sogar – ihre Planungshoheit über die Entwicklung der Stadt erfüllen. Aber nein, „einfach so“ ist dies nicht möglich. Ein stark formalisiertes Verfahren mit mehreren Anteilen der Bürgerbeteiligung stellt sicher, dass nicht die Stadt oder der Stadtrat allein entscheiden; in der Praxis haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich in die diversen Stadien der Stadtplanung intensiv einzubringen und das transparente Verfahren detailliert zu verfolgen. Und auch Behörden und sogenannte „sonstige Träger öffentlicher Belange“ (TöB, also etwa Stadtwerke oder Bauernverband) werden an dem Verfahren aktiv beteiligt, wenn ihre Belange betroffen sind. Kernstück der Bauleitplanung ist der Flächennutzungsplan (FNP): Als „Strategiepapier“ bildet er die konzeptionelle, langfristige Grundlage für die Stadtplanung (vorbereitende Bauleitplanung). In ihm ist dargestellt, welche Bereiche in Bad Tölz wie genutzt werden sollen – als Wohn- oder Gewerbeflächen, als landwirtschaftliche Grünflächen oder als Verkehrswege; er fasst also die bauplanerischen Vorstellungen der Stadt zusammen. In Bad Tölz wurde der FNP für das Stadtgebiet bereits 1999 aufgestellt. Auch wenn er in Teilen neuen städtebaulichen Zielen mehrfach angepasst wurde, besitzt er bis heute Gültigkeit. Allerdings entsteht aus ihm noch kein Baurecht.
Soll für einen Bereich Baurecht geschaffen werden, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes (verbindliche Bauleitplanung) erforderlich. Dieser muss aus den Darstellungen des FNP heraus entwickelt werden. Vereinfacht gesagt kann in Bad Tölz zum Beispiel im Kurpark kein Gewerbegebiet entstehen.
„Lernendes System“ Bebauungsplan
Das Verfahren zur Aufstellung, Änderung oder Aufhebung eines Bebauungs- oder Flächennutzungsplanes ist mehrstufig: Wie in einem Trichter verdichtet sich dabei eine Idee zunehmend, wird zum konkreten Plan und schließlich zur Satzung. Ein Bebauungsplan soll die geordnete städtebauliche Entwicklung eines Gebietes sicherstellen. Über Umfang und Zielsetzung berät der Stadtrat zunächst in öffentlicher Sitzung. Meist ist bereits ein Vorentwurf des künftigen Bebauungsplanes als Diskussionsgrundlage vorhanden. Stimmt die Mehrheit dem Planungsvorschlag zu, wird ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Das ist der „Auftrag“ an die Verwaltung, mit dem Bebauungsplanverfahren zu beginnen: Zunächst erfolgt die „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange". Nach Bekanntgabe in der Tagespresse kann während eines angemessenen Zeitraumes jeder Interessierte den Vorentwurf im Rathaus und im Internet einsehen und seine Stellungnahme abgeben. Zeitgleich werden die Behörden und TöB schriftlich informiert. Stellungnahmen, die zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes eingegangen sind, rechtlich zulässig sind und als für das Projekt erheblich angesehen werden, werden von der Verwaltung vorbereitet, dem Bau- und Stadtentwicklungsausschuss (BSA) zur sogenannten „Abwägung“ vorgelegt und in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet. Über diese geschärfte Version stimmt der Rat erneut ab und fasst im positiven Fall einen sogenannten Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Das ist wiederum der Auftrag an die Verwaltung, für (mindestens) 30 Tage die sogenannte „öffentliche Auslegung“ durchzuführen. Wie schon zuvor muss diese „ortsüblich“ öffentlich bekanntgemacht werden. Und auch diesmal werden die eingehenden Stellungnahmen gesammelt, abgewogen und in den Entwurf übernommen. In erneuter öffentlicher Beratung kann dieser schließlich gebilligt werden; es folgt durch den Stadtrat der Satzungsbeschluss. Wenn sich gravierende Änderungen ergeben haben, kann jedoch auch eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich sein. Dies war beispielsweise 2021 beim Bebauungsplan „Isarleitenweg“ notwendig, da eine neue Zufahrt für das Baugebiet eingearbeitet wurde. Wieder haben Bürger, Behörden und TöB die Möglichkeit, sich zu äußern. Am Schluss, wenn alle Stellungnahmen geprüft und abgewogen wurden und der Stadtrat mehrheitlich zustimmt, erfolgt der Satzungsbeschluss. Mit der amtlichen Bekanntmachung in der Presse tritt der Bebauungsplan in Kraft und erlangt den Status einer Ortssatzung.
Der Weg vom Vorentwurf zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist oft langwierig. Der Entwurf wird mehrfach in allen Belangen genauestens unter die Lupe genommen und seziert. Unterschiedlichste Protagonisten bringen ihre Expertise ein. Am Ende dieses höchst demokratischen Verfahrens steht ein Ergebnis, das im Sinne der Bauleitplanung eine klare Festsetzung darstellt.
Den FNP finden Sie hier
Alle Baupläne der Stadt Bad Tölz finden Sie hier
Bebauungsplan – ein lernendes System
Bis ein Bebauungsplan Satzungsreife hat, werden viele „Schleifen“ gedreht: Öffentlichkeit und Behörden haben mehrfach die Möglichkeit, ihre Einwände einzubringen. Am Ende wurde aus einer Idee ein deutlich verdichteter Plan mit dem Status eines „Ortsgesetzes“.
Schritte im B-Plan-Verfahren
- Bestandaufnahme, Festlegung der städtebaulichen Ziele
- Aufstellungsbeschluss: Eine Idee über einen möglichen Bebauungsplan wird im Stadtrat vorgestellt. Stimmen die Mitglieder prinzipiell zu, wird ein Aufstellungsbeschluss gefasst (§2 Abs.1 BauGB). Mit diesem wird das Bebauungsplanverfahren eingeleitet.
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB): Die Öffentlichkeit (Interessierte aus Bad Tölz und von außerhalb) kann sich im Stadtbauamt oder im Internet über die Planung informieren, den Entwurf des
Bebauungsplanes einsehen und Stellungnahmen dazu abgeben (§3 Abs. 1). Eine "Amtliche Bekanntmachung" gibt Auskunft über Zeitraum und Ort der Einsichtnahme. Gleichzeitig
schreibt das Bauamt alle Behörden und TöB, die von der Planung betroffen sein könnten, an und holt deren Stellungnahme ein (§4 Abs. 1). - Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Die bei der frühzeitigen Beteiligung (vgl. Nr. 3) eingegangenen Stellungnahmen werden von der Verwaltung ausgewertet und für die Behandlung im Bau- und Stadtentwicklungsausschuss
(BSA) vorbereitet. In einer öffentlichen Diskussion im BSA werden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen (§1 Abs. 7). Stimmen die Ausschussmitglieder der Abwägung mehrheitlich zu, erfolgt der Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Die Ergebnisse der Abwägung werden in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet und dieser nach erfolgter Amtlicher Bekanntmachung für mindestens 30 Tage im Stadtbauamt und im Internet öffentlich ausgelegt (§3 Abs. 2). Die Behörden und TöB werden erneut angeschrieben (§4 Abs. 2). Wieder können Öffentlichkeit, Behörden und TöB ihre Stellungnahmen abgeben. - Feststellungs- und Satzungsbeschluss: Die Verwaltung bereitet die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung für die Vorberatung im BSA vor. Wieder erfolgt eine Abwägung durch das Gremium (vgl. Nr. 4). Sind nochmals Änderungen am Entwurf des Bebauungsplanes nötig, wird eine erneute Auslegung und eine erneute Beschlussfassung erforderlich. Wird die Abwägung gebilligt, fasst der BSA vorberatend einen Satzungsbeschluss. Die Verwaltung erstellt die endgültige Fassung des Bebauungsplanes und der Stadtrat beschließt diesen als Satzung (§10 Abs. 1). Der Satzungsbeschluss wird amtlich bekannt gemacht (§10 Abs. 3 und 4). Damit tritt
der Bebauungsplan in Kraft und das Verfahren ist abgeschlossen.
Vergleiche dazu auch: Bad Tölz im Blick November/Dezember 2021, Seite 10 ff
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