Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätze für ein Bauvorhaben den Boden aufgraben, etwas lagern oder aufstellen, einen Bereich absperren oder im Luftraum eine Strom- oder Wasserleitung führen möchte, braucht dazu zwei Arten von Erlaubnissen:
- Eine Sondernutzungserlaubnis, da öffentlicher Straßengrund besonders genutzt wird.
- Eine verkehrsrechtliche Anordnung, da der Straßenverkehr beeinträchtigt werden kann.
Die verkehrsrechtliche Anordnung wird mit der Sondernutzungserlaubnis in einem Bescheid zusammengefasst, der Ihnen zugeschickt wird.
Voraussetzungen
Vorgehen in schwierigen Fällen
In der Regel erfordern derartige Benutzungszwecke eine Vorsprache des "Bauunternehmers", bei den zuständigen Behörden. Erster Ansprechpartner ist gewöhnlich die Straßenverkehrsbehörde, die dann Weiteres veranlasst.
Vorgehen in einfachen Fällen
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, ohne Behördengang eine Erlaubnis zu bekommen.
Das ist der Fall, wenn die Straßennutzung
- keine Aufgrabung beinhaltet,
- nicht länger als maximal 3 Monate dauert und
- nur eine geringe Verkehrsbeinträchtigung auslöst
In diesen Fällen genügt es, einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Bad Tölz einreichen.
Benötigte Unterlagen
Sie können Ihren Antrag per E-Mail, Fax, Post oder persönlich einreichen. Sie benötigen für Ihren Antrag in jedem Fall folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular für private oder öffentliche Baumaßnahme
- MVAS-Zertifikat für die im Antrag genannte und verantwortliche Person vor Ort
- Verkehrszeichenplan und gegebenenfalls Markierungsplan
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Umfang Ihres Bauvorhabens:
- Kleinere Baustellen sind Maßnahmen ohne Eingriff in die Fahrbahn. Der Fußgänger- und Radverkehr kann auf der verbleibenden Restbreite des Geh- oder Radwegs verkehrssicher geführt werden. Die Antragsbearbeitung für solche Maßnahmen dauert bis zu fünf Arbeitstage.
- Mittlere bis große Baustellen übersteigen den Umfang der kleineren Baustellen. Die Bearbeitungsdauer beträgt hier bis zu 14 Tage.
Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn Sie bereits eine Genehmigung haben und nur nachträglich den Zeitraum verlängern oder verschieben müssen. Verlängern kann sich die Bearbeitungszeit hingegen, wenn zum Beispiel
- eine Kollision mit anderen Nutzungen vorliegt
- die Beteiligung anderer Stellen erforderlich ist,
- Maßnahmen eine Dauer von drei Monaten überschreiten,
- Aufgrabungen durchgeführt werden müssen.
Formulare
Gebühren
Für die Genehmigung erhebt die Stadt Bad Tölz eine Verwaltungsgebühr, die von der Bedeutung der Straße, der belegten Fläche und der Dauer der Sondernutzung abhängig ist.
Gegenstand | Rechtsgrundlage | Dauer (bis) | Gebühr (Euro) |
---|---|---|---|
Ausnahmegenehmigung von einer Vorschrift der StVO | § 46 Abs. 1 Satz 1 StVO Gebühren-Nr.264 GebOSt | 1 Tag | 15,00 |
3 Tage | 22,50 | ||
1 Woche | 30,00 | ||
1 Monat | 52,50 | ||
3 Monate | 75,00 | ||
1 Jahr | 150,00 | ||
Verlängerung der Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung von einer Vorschrift der StVO | § 46 Abs. 1 Satz 1 StVO Gebühren-Nr.264 GebOSt | 1 Tag | 7,50 |
3 Tage | 11,25 | ||
1 Woche | 15,00 | ||
1 Monat | 26,25 | ||
3 Monate | 37,50 | ||
1 Jahr | 75,00 | ||
3 Jahre | 150,00 | ||
Verkehrsrechtliche Anordnung oder Ausnahmegehmigung | § 45 Abs. 6 StVO § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StVO Gebühren-Nr. 264 GebOSt | 7 Tage | 45,00 |
14 Tage | 52,50 | ||
1 Monat | 60,00 | ||
3 Monate | 100,00 | ||
1 Jahr | 200,00 | ||
Verlängerung der verkehrsrechtlichen Anordnung oder Ausnahmegehmigung | § 45 Abs. 6 StVO § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StVO Gebühren-Nr. 264 GebOSt | 7 Tage | 22,50 |
14 Tage | 26,25 | ||
1 Monat | 30,00 | ||
3 Monate | 50,00 | ||
1 Jahr | 100,00 | ||
Zusätzlich zur Verwaltungsgebühr, sofern Anordnung oder Ausnahmegenehmigung weniger als fünf Arbeitstage vor Inanspruchnahme beantragt wird | § 45 Abs. 6 StVO § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StVO Gebühren-Nr. 264 GebOSt | 4 Tage | 25,00 |
3 Tage | 50,00 | ||
2 Tage | 75,00 | ||
1 Tage | 100,00 | ||
Antragstag | 125,00 | ||
Durch die Regelgebühr nicht abgedeckter zusätzlicher Verwaltungsaufwand z.B. bei Besprechungen, Ortsbesichtigungen, Ermittlungen im Zusammenhang mit der Erteilung einer Anordnung, Erlaubnis oder einer Ausnahmegenehmigung nach §§ 45 und 46 StVO | § 45 Abs. 6 StVO § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StVO Gebühren-Nr. 264 GebOSt | je angefangene Arbeitsstunde | 45,00 |
Zusätzlich wird eine Gebühr für die Sondernutzung der Verkehrsfläche erhoben, die sich wie folgt berechnet.
Gegenstand | Rechtsgrundlage | Einheit | Gebühr (Euro) | |
---|---|---|---|---|
Baustelleneinrichtungen (wie z. B. Baustofflagerungen, Aufstellen von Baucontainern, Bauzäunen, Gerüsten, Maschinen, Einrichtung von Absperrungen, Hebebühnen und Schrägaufzüge etc.) ohne Straßen-, Geh- oder Radwegesperre (vgl. 1.3 / 1.4) | SoNuGebS 2020 Gebührenverzeichnis Tarif-Nr. 1.1. | je angefangenem m² | 1,50 | |
pro angefangener Woche | 1,50 | |||
Gebührenpflichtige Stellplätze parkgebühr | ||||
Verkaufscontainer während Aus- und Umbauarbeiten (vgl. § 19 Abs. 2 der SoNuRL) | SoNuGebS 2020 Gebührenverzeichnis Tarif-Nr. 1.2. | Abmessung A (2,00 – 2,50 m x 4,60 – 5,50 m) pro angefangenem Monat | 150,00 | |
Abmessung B (über 2,50 m x 5,50 m) pro angefangenem Monat | 250,00 | |||
Straßensperre | SoNuGebS 2020 Gebührenverzeichnis Tarif-Nr. 1.3. | komplett pro Tag | 25,00 | |
halbseitig pro Tag | 20,00 | |||
teilweise pro Tag | 15,00 | |||
Geh- oder Radwegsperre | SoNuGebS 2020 Gebührenverzeichnis Tarif-Nr. 1.4. | pro Tag | 10,00 | |
Verlegung von Telekommunikationslinien | SoNuGebS 2020 Gebührenverzeichnis Tarif-Nr. 1.5. § 125 TKG | 0,00 |
Rechtsgrundlagen
Fragen und Antworten
- Wie viel Lärm darf meine Baustelle erzeugen?
Wer Baustellen betreibt, muss nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vermeidbare Geräusche verhindern, die Ausbreitung unvermeidbarerer Geräusche beschränken und die Nachbarschaft vor Lärmbelästigung schützen. Es gibt Richtwerte für verschiedene Gebiete sowie für Tag- und Nachtzeiten. Bitte informieren Sie sich zu den geltenden Regelungen zum Lärmschutz. - Kann ich Werbung an meinem Bauzaun aufhängen?
Werbung an Bauzäunen ist erlaubnisfrei zulässig, wenn sie sich allein auf das auf der Baustelle tätige Unternehmen bezieht und eine Fläche von maximal einem Quadratmeter nicht übersteigt. Weitergehende Werbemaßnahmen bedürfen einer Genehmigung für Werbeanlagen. - Was muss ich beachten, wenn meine Baustelle in der Fußgängerzone liegt?
Wer Baustellen in der Fußgängerzone anfahren möchte, benötigt eine Zufahrtserlaubnis für die Fußgängerzone. - Wer braucht ein MVAS-Zertifikat und was ist es?
Die im Antrag für die Arbeitsstelle genannte, verantwortliche Person vor Ort muss dies bei der Antragstellung vorweisen. Eine Kopie des Zertifikats muss dem Antrag beigelegt werden. Das MVAS-Zertifikat dient als Nachweis über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen.