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Fußgängerüberwege

Fußgängerüberwege

Mit Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) gibt es in Bad Tölz durchwegs sehr gute Erfahrungen. Sicher auch deshalb, weil die jeweiligen Entscheidungen über den Einsatz dieser Maßnahme gemeinsam mit der Polizei, der Straßenbaubehörde und den weiteren Beteiligten sorgfältig abgewogen wird.

Die richtige Anlage und Ausstattung ist eine wichtige Voraussetzung für den gewünschten Erfolg: mehr Sicherheit.

In jedem Einzelfall müssen dabei die örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten sorgfältig überprüft werden.

Werden Zebrastreifen an falscher Stelle, unter falschen Voraussetzungen oder gar mangelhaft angelegt, so kann das zu einem höheren Unfallrisiko als der Verzicht auf einen Zebrastreifen führen. Dies gilt übrigens weitgehend auch für Ampelanlagen.

In Tempo-30-Zonen sind Fußgängerüberwege und Ampeln in der Regel entbehrlich.

Zebrastreifen dürfen nur an übersichtlichen Stellen angelegt werden und wenn auf beiden Seiten Gehwege und ausreichend große Warteflächen vorhanden sind.

Bei Straßen mit einer Fahrbahnbreite von mehr als 6,5 Meter kann der Fußgängerüberweg wegen der besseren Erkennbarkeit mit einem Torbogeneffekt gestaltet werden. Nach den Richtlinien über die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen gelten die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Zahlen:

Es bedeuten: Fg/h = Fußgänger pro Stunde, Kfz/h = Kraftfahrzeuge pro Stunde. In der Tabelle können Sie ablesen, bei welcher Kombination dieser Werte ein Fußgängerübergang (FgÜ) möglich ist.

Fußgängerschutzinseln erleichtern das Überqueren von breiten Fahrbahnen. Sie sind oft Voraussetzung für das Anlegen von Zebrastreifen. Nur dort, wo die Erkennbarkeit eines Fußgängerüberwegs durch ein besonders störendes Umfeld außergewöhnlich beeinträchtigt ist, kann in Ausnahmefällen - wenn alle sonstigen Verbesserungsmaßnahmen ausgeschöpft sind - ein gelbes Blinklicht angebracht werden.