Plakatständer
Die Stadt Bad Tölz kann auf Antrag die Genehmigung zur Aufstellung von maximal 21 Plakatständern (Dreiecksständern) genehmigen. Die Genehmigung wird ausschließlich zur Werbung für kulturelle, sportliche und soziale sowie Bildungsveranstaltungen mit überörtlichem Charakter, die im Stadtgebiet von Bad Tölz stattfinden und mindestens 200 Besucher erwarten lassen, erteilt.
Voraussetzungen
Die Dreiecksständer dürfen frühestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn aufgestellt werden. Da Platz natürlich nicht unbegrenzt zur Verfügung steht, kann nicht garantiert werden, dass zur geplanten Zeit eine Erlaubnis erteilt werden kann.
Die Erlaubnis ist vom Veranstalter schriftlich bei der Stadt Bad Tölz zu beantragen.
Frist
Vier Wochen vor dem ersten Aufstellungstag (= frühestens zehn Tage vor der Veranstaltung).
Gebühren
- Verwaltungsgebühr: 15 - 1.250 Euro, in der Regel 25 Euro
- Sondernutzungsgebühr: Je Plakatstandort 10 Euro je angefangener Woche
- Auslagen: In der Regel 3,45 Euro für die Zustellung.
Rechtsgrundlagen
- Art. 28 Landesstraf- und Verordnungsgesetz
- Plakatierungsverordnung (PDF-Datei) der Stadt Bad Tölz
- Sondernutzungsgebührensatzung (PDF-Datei) der Stadt Bad Tölz