Steueramt
Als Kommune erhebt die Stadt folgende Steuern und Beiträge:
- Grundsteuer (Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier)
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- Zweitwohnungssteuer
- Fremdenverkehrsbeitrag
Steuerstundung
Unter begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, zur Vermeidung einer besonderen Härte
eine Stundung der Steuerzahlung zu vereinbaren. In einem persönlichen Gespräch finden wir sicherlich eine Lösung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Gewerbesteuer
Hebesatz Gewerbesteuer: 380 von 100
Fremdenverkehrsbeitrag
Hundesteuer
- Anmeldung eines Hundes (online)
- Anmeldung eines Hundes (PDF-Datei)
- Abmeldung eines Hundes (online)
- Abmeldung eines Hundes (PDF-Datei)
- Hundesteuer - Satzung (PDF-Datei)
- Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer (Hundeführerschein) (PDF-Datei)
- Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer (Tierheimhund) (PDF-Datei)
- Informationsschreiben (PDF-Datei)
- SEPA Mandat (PDF-Datei)
Grundsteuer
Hebesatz Grundsteuer:
Grundsteuer A: 330 von 100
Grundsteuer B: 420 von 100
Zweitwohnungsteuer
- Informationsblatt zur Zweitwohnungssteuer bis Ende 2022 (PDF-Datei)
- Informationsblatt zur Zweitwohnungssteuer ab 2023 (PDF-Datei)
- Merkblatt Befreiungsmöglichkeiten (PDF-Datei)
- Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer (PDF-Datei)
- Zweitwohnungsteuersatzung bis Ende 2022 (PDF-Datei)
- Zweitwohnungsteuersatzung ab 2023 (PDF-Datei)
- SEPA Mandat (PDF-Datei)