Feuerbeschau
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Vorbeugenden Brandschutz führen in regelmäßigen Abständen oder aufgrund eines Hinweises Sicherheitsbegehungen (Feuerbeschauen, auch bekannt als Brandverhütungsschauen) in Gebäuden durch. Diese Kontrollen stellen eine Risikobeurteilung dar.
Ziel dieser Kontrollen ist es, Gefahren zu erkennen, die zu einem Brandausbruch führen können, eine Brandausbreitung begünstigen oder die Rettung von Personen sowie die Eingrenzung von Sachschäden verhindern oder erschweren. Zusätzlich dient die Feuerbeschau auch der Sicherheit von Einsatzkräften der Feuerwehr.
Mängel
Man unterscheidet zwei Arten von Mängeln:
- Betriebliche Mängel: Hierunter fallen Mängel, die aus der Nutzung eines Gebäudes entstehen. Das sind unter anderem Lagerungen in Treppenräumen, in Fluren, verkeilte Brandschutztüren und zum Beispiel durch Humusauftrag nicht nutzbare Feuerwehrzufahrten.
- Bauliche Mängel: Dies sind Mängel in der Bausubstanz, die zu einer Gefährdung für die Nutzer eines Gebäudes führen können. Hier werden brandschutztechnische Mängel genannt, die ein Risiko im Brandfall darstellen (zum Beispiel fehlende Brandschutztüren, Verglasungen in Treppenräumen, fehlende Rettungswege).
Festgestellte Mängel, die ein Risiko darstellen, werden dem Eigentümer / Verfügungsberechtigten des Gebäudes mitgeteilt. Gleichzeitig erhält er Vorschläge, wie sie beseitigt werden können. Hierzu ziehen wir die einschlägigen Baurechtsvorschriften (zum Beispiel Bayerische Bauordnung) als Orientierungshilfe und die Verordnung zur Verhütung von Bränden heran.
Die baulichen Mängel werden zusätzlich dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen als untere Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden muss die Beseitigung baulicher Mängel gemeinsam mit der unteren Bauaufsichtsbehörde durchgeführt werden.
Nach einer angemessenen Frist wird kontrolliert, ob die Auflagen bezüglich der betrieblichen Mängel eingehalten wurden.