Wohngebiet Hintersberg II
Wohngebiet Hintersberg II
Derzeit läuft die Bebauung im zukünftigen Wohngebiet. Baufahrzeuge werden über eine eigens hierfür angelegte Baustraße geleitet (statt über die zukünftige Zufahrt Heißstraße).
Aktueller Projektstand (August 2024)
Das Vergabe-Verfahren für die 14 städtischen Parzellen (fünf Doppelhäuser und ein Vierspänner) wurde nach einer Auslosung unter notarieller Aufsicht im Frühjahr 2022 erfolgreich abgeschlossen. Ein Großteil der Grundstücke ist an die neuen Eigentümer vergeben.
Im nächsten Schritt werden die Eckdaten für die Vergabe der Erbpachtgrundstücke erarbeitet (drei Dreispänner = 9 Parzellen). Sie wird zwar in Details von dem Verfahren für die Kauf-Grundstücke abweichen, sich voraussichtlich aber an der grundsätzlichen Ausrichtung des ersten Verfahrens orientieren. Entscheiden wird dies der Stadtrat.
Aufgrund der angespannten Lage im Baubereich (Liefersituation, Baupreise und Entwicklung am Kapitalmarkt) wurde beschlossen, das Vergabeverfahren für die Erbpachtgrundstücke noch nicht zu starten und die Situation zu gegebener Zeit neu zu bewerten. Zu Verzögerungen bei der Grundstücksvergabe haben außerdem geänderte rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene in Bezug auf das gewählte Bebauungsplanverfahren geführt.
Wer sich als Interessent für Grundstücke vormerken lassen möchte, wendet sich bitte an das Sachgebiet „Liegenschaften“, E-Mail.
An welche Bevölkerungsgruppe / Zielgruppe richtet sich das Projekt?
Mit dem Vorhaben wird beabsichtigt, Wohneigentum vor allem für einheimische Familien mit Kindern zu schaffen. Zusätzlich werden soziale und Einkommens-Aspekte berücksichtigt. Seit längerem gibt es keine vergleichbaren Angebote im Stadtgebiet, sodass zahlreiche Interessenten gar nicht oder nur auswärts fündig wurden. Um die soziale Ausgewogenheit im Stadtgebiet zu gewährleisten, ist - neben dem Bau z.B. von geförderten Mietwohnungen - auch die Schaffung von Wohneigentum für Einheimische ein städtisches Ziel. Insgesamt sollen hier 38 Wohneinheiten entstehen.
Handelt es sich um ein Einheimischenmodell?
Im Prinzip ja. Da die EU die Bedingungen für subventionierte Einheimischenmodelle (wie früher praktiziert), stark eingeschränkt hat, geht die Stadt einen anderen Weg: Da hinter dem Projekt kein kommerzieller Bauträger steht und zudem die Grundstücksflächen für Tölzer Verhältnisse eher überschaubar sind (überwiegend zwischen 300 und 500 m²), bleiben die Gesamtkosten für Grundstück und Bau unter dem sonst üblichen Marktniveau. Bei der Vergabe der Grundstücke können dann Aspekte wie z.B. Wohnort / Arbeitsort, Zahl und Alter der Kinder usw. berücksichtigt werden. Darüber hinaus hat der Stadtrat entscheiden, dass ein Teil der Grundstücke im Erbbaurecht vergeben werden soll.
Warum wird dort nicht wesentlich mehr Wohnraum (z.B. mit größeren Wohngebäuden) geschaffen?
Das Gebiet liegt zum einen am Ortsrand, zum anderen grenzt es direkt an ein eher locker bebautes Einfamilienhaus-Areal. Auch wenn beim Hintersberg II dichter als in der Nachbarschaft gebaut werden soll (um mehr Wohnraum zu schaffen), sprechen beide Aspekte dafür, an dieser Stelle die Größe der Baukörper städtebaulich verträglich zu dimensionieren. Für den klassischen Geschosswohnungsbau gibt es nach Auffassung des Stadtrates besser geeignete Standorte im Stadtgebiet.
Wie wurde bisher informiert?
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung im Dezember 2020 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Dem geht immer die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens voraus. Darüber hinaus hat sich die Stadtspitze mit Nachbarn und Anliegern vor Ort getroffen, und bereits im Oktober 2019 fand im Rathaus eine Informationsveranstaltung für Nachbarn und sonstige Interessierte statt.