Straßennamen und Hausnummern
Straßennamen und Hausnummern
Für die Zuteilung einer amtlichen Hausnummer ist ein Antrag erforderlich. Dieser ist bei Baubeginn zu stellen. Bei Neubauvorhaben kann die Hausnummer erst zugeteilt werden, wenn eine Kopie der Baubeginnsanzeige beim Stadtbauamt eingereicht wurde.
Straßennamen
In Bad Tölz einschließlich der Ortsteile gibt es über 250 Straßen.
Wie entstehen Straßennamen?
Bei der Benennung von Straßen und Plätzen wird unterschieden zwischen einer personenbezogenen Benennung und der Benennung nach anderen, nichtpersonenbezogenen Kriterien (zum Beispiel Flurnamen, Flora, Fauna, Geographie). Die Benennung nach diesen nichtpersonenbezogenen Kriterien obliegt dem Stadtrat.
Einige wichtige Grundsätze für die Benennung von Straßen in Bad Tölz:
- Nach lebenden Personen werden keine Straßen benannt.
- Namen, die zu Verwechslungen mit bereits bestehenden Straßennamen führen, zu Missdeutungen oder Verspottung Anlass geben oder die Anwohnerinnen und Anwohner verächtlich machen, dürfen nicht verwendet werden.
- Neue Straßennamen sollen zu bereits bestehenden Namen der Umgebung möglichst einen gemeinsamen sachlichen Bezug aufweisen (zum Beispiel Dichter/innen, Komponisten/innen, "Franzosenviertel"). Damit wird auch die Auffindbarkeit von Straßen erleichtert.
- Straßennamen dienen der Orientierung und sollen deshalb möglichst kurz, einfach und auch für Einheimische leicht verständlich sein. Phonetisch schwer verständliche beziehungsweise lange und in der Schreibweise fehleranfällige Namen sind im täglichen Gebrauch bürgerunfreundlich und sollten deshalb vermieden werden.
Hausnummern
Bei jedem Notfall sind die Hilfsorganisationen auf deutlich sichtbar angebrachte Hausnummern angewiesen, um den Einsatzort schnellstmöglich zu finden. Um dies zu vereinheitlichen, wurde in der Stadt Bad Tölz, wie auch in den meisten anderen Gemeinden, eine Straßennamen- und Hausnummernsatzung erlassen.
Prüfen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse das Vorhandensein und die Einsehbarkeit Ihrer Hausnummer.
Informationen zur Vergabe von Hausnummern
Die Vergabe von Hausnummern für das gesamte Stadtgebiet erfolgt zentral beim Stadtbauamt Bad Tölz.
Neubau
Das Stadtbaumt Bad Tölz wird über eine Baugenehmigung vom Kreisbauamt Bad Tölz-Wolfratshausen informiert. Das Stadtbauamt teilt dem Bauherrn eine Hausnummer mittels Bescheid zu, sobald der Rohbau fertig gestellt ist.
Änderung
Wurde der Zugang zu einem Anwesen geändert oder gibt es weitere, unabhängige Eingänge, ist es möglich, zusätzliche Hausnummern zu erhalten oder die bestehende Nummerierung ändern zu lassen.
Gebühren
15 bis 600 Euro, je nach Verwaltungsaufwand
Schilder
Die Hausnummern- und Hinweisschilder müssen vom Grundstückseigentümer nach Erteilung der Hausnummer selbst angeschafft und gut sichtbar angebracht werden. Die Schilder sind auf Bestellung in Emaille- und Schilderfirmen erhältlich.
Muster für Hausnummern- und Hinweisschilder finden Sie in der Anlage zur Straßennamen- und Hausnummernsatzung.