Tempo 30-Zonen
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtsstraßen mit der Anordnung von Tempo-30-Zonen zu rechnen. Eine Tempo-30-Zone erstreckt sich im Verlauf einer Straße i.d.R. über ein größeres Gebiet. Durch obige Verkehrszeichen wird Beginn und Ende dieser Zone angezeigt, in der maximal mit 30 km/h gefahren werden darf. In der Tempo-30-Zone selbst wird auf Wiederholungszeichen, die den Verkehrsteilnehmer daran erinnern, dass er sich innerhalb einer solchen Zone befindet, verzichtet. Tempo-30-Zonen sind vor allem in Wohngebieten oder im Bereich von Schulen, Kindergärten und Altenheimen ausgeschildert. In diesen Gebieten ist verstärkt mit verkehrsungeübten Fußgängern zu rechnen. Zudem ist die für Autofahrer notwendige freie Sicht nicht stets gewährleistet. Eine Geschwindigkeitsverringerung von 50 km/h, sonst innerhalb von Ortschaften üblich, auf 30 km/h soll dieser besonderen Gefährdungssituation Rechnung tragen. Eine Berechnung soll dies veranschaulichen: ein Fahrzeug, das sich mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h fortbewegt, kann nach einer Vollbremsung bereits nach 13 Meter zum Stehen kommen. Ein Fahrer, der hingegen mit Tempo 50 km/h unterwegs ist, kann innerhalb dieser Strecke noch nicht einmal den Bremsvorgang einleiten.
Aus der Vielzahl der von der Stadt Bad Tölz in den letzten Jahren zur Verbesserung der Schulwegsicherheit getroffenen verkehrsaufsichtlichen Anordnungen ist besonders die Ausweisung von Tempo-30-Zonen hervorzuheben. Wichtigstes Kriterium für die Auswahl der Gebiete war beziehungsweise ist für die Straßenverkehrsbehörde die vorbeugende Schulwegsicherheit.
Gerade die schwächeren Verkehrsteilnehmer können das Herannahen von Fahrzeugen und deren Geschwindigkeit oft nicht richtig einschätzen und sind so im täglichen Straßenverkehr besonders gefährdet.
Bitte bedenken Sie:
Bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ergibt sich ein Anhalteweg von rund 18 Metern. Der Anhalteweg verlängert sich bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h bereits um 10 Meter auf etwa 28 Meter. Dieser verlängerte Anhalteweg kann im Einzelfall schlimme Folgen haben.
Deshalb bitten wir Sie:
Nehmen Sie – auch in Ihrem eigenen Interesse – in Tempo-30-Zonen den Fuß vom Gas und fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit. Angepasste Geschwindigkeit bedeutet dabei nur selten, mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs zu sein. Schon 10 km/h oder 20 km/h weniger bringen hier vielfach größere Chancen, dass nichts passiert.
Die folgende Tabelle soll verdeutlichen, mit welchen Ahndungen Autofahrer zu rechnen haben, die mit einem Pkw in Tempo-30-Zonen zu schnell unterwegs sind: