Vorübergehendes Haltverbot für (Wohnungs-)Umzüge und Baustellen
Sie müssen in einer verparkten Straße für einen Möbelwagen, für ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug oder für einen anderen Zweck eine freie Anfahrtszone schaffen. Wenn Sie sich nicht selbst helfen können, indem Sie an der vorgesehenen Stelle ein Fahrzeug abstellen und es dann wegfahren, um die notwendige Lücke zu bekommen, brauchen Sie Haltverbotsschilder.
Voraussetzungen
Ohne vorherige Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde (verkehrsrechtliche Anordnung) sind Verkehrsschilder nicht gültig und dürfen auch nicht aufgestellt werden. Sobald Sie die Genehmigung bekommen haben, müssen Sie die Haltverbotsschilder selbst beschaffen, aufstellen und nach dem Termin wieder entfernen.
Die Haltverbote müssen spätestens am vierten Tag vor dem geplanten Gültigkeitsdatum aufgestellt sein.Wenn Sie die Haltverbotsschilder aufstellen, müssen Sie die Kennzeichen und weitere Merkmale der Fahrzeuge notieren, die zu diesem Zeitpunkt dort parken. Bitte füllen Sie dazu die Vornotierungsliste (siehe unter Formulare) aus.
Tipps bei Umzügen:
Prüfen Sie, ob Sie die Anfahrtszone selbst freihalten können, indem Sie Ihr eigenes Fahrzeug dort abstellen und die Lücke „reservieren“, bis der Möbelwagen kommt.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gegebenenfalls Handskizze mit genauen Angaben zu Position und Länge desHaltverbots
Bearbeitungszeit
- Fünf Arbeitstage.
- Bitte berücksichtigen Sie bei der Zeitplanung, dass Sie die Genehmigung rechtzeitig brauchen, um die Schilder spätestens vier Tage vor dem Gültigkeitsdatum aufstellen zu können. Der Antrag sollte somit spätestens ca. zehn Tage vor dem Beginn des Haltverbotes vorliegen.
- Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn Sie bereits eine Genehmigung haben und Sie nachträglich nur den Zeitraum verlängern oder verschieben müssen.
Bei besonderer Eilbedürftigkeit bitten wir Sie, während der Parteiverkehrszeiten persönlich vorbeizukommen. Eine sofortige Mitnahme der Genehmigung ist nicht möglich.
Formulare
Gebühren
Es werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
- bis zu 7 Tage 45,00 Euro
- bis zu 14 Tage 52,50 Euro
- bis zu 1 Monat 60,00 Euro
- bis zu 3 Monate 100,00 Euro
- bis zu 1 Jahr 200,00 Euro
Verlängerung: 50% der Verwaltungs(grund)gebühr
Durch die Regelgebühr nicht abgedeckter zusätzlicher Verwaltungsaufwand z.B. bei Besprechungen, Ortsbesichtigungen, Ermittlungen im Zusammenhang mit der Erteilung einer Anordnung, einer Erlaubnis oder einer Ausnahmegenehmigung nach §§ 45 und 46 StVO je angefangene Arbeitsstunde 30 Euro.
Zusätzlich zur Verwaltungsgebühr werden der Ausfall von Parkgebühren sowie eine evtl. Bereitstellung von (mobilen) Verkehrsschildern durch den Städtischen Betriebshof wie folgt berechnet.
- Parkgebühren pro Stunde 0,10 - 1,50 €
- Betriebshofarbeiter 1 Stunde 35 €
- 1 Verkehrszeichen je angefangene Woche 10 €
- Halteverbotszeichen mit Zusatzzeichen, Ständer und Fußplatte
je angefangene Woche 15 € - Ständer und Fußplatte oder Gewicht je angefangene Woche 5 €
- Vollabsperrung mit 5 roten Leuchten, Fußplatten etc. je angefangene Woche 25 €
- Warnleuchten (gelb oder rot) je Tag 1,50 €
- Warnbaken mit Warnleuchten je angefangene Woche 10 €
- Absperrbarrieren (Holz oder Stahl) ohne Warnleuchten je angefangene Woche 10 €
- Batterien für Warnleuchten oder Vollabsperrungen Kaufpreis pro Stück 3,50 €
Rechtsgrundlagen
Fragen und Antworten
Wo bekommt man Verkehrszeichen?
Es gibt in Bad Tölz und Umgebung eine Reihe von Firmen, die für den Verleih und die Aufstellung der Verkehrszeichen ihre Dienste anbieten. Informieren Sie sich darüber bitte im Internet oder im Branchenfernsprechbuch. Die meisten Firmen bieten auch an, sich um die Genehmigung bei der Behörde zu kümmern.
Im Branchenbuch oder im Internet können Sie den passenden Service mit folgenden Begriffen suchen:
- Haltverbotsschilder
- Umzugsabsperrungen
- Verkehrszeichendienst
- Schilderdienst
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Betriebshof der Stadt Bad Tölz (Telefonnummer: 08041 730090)