Allgemeines
Der Kommunale Ordnungsservice (KOS) trägt dazu bei, dass Bad Tölz sicher und sauber bleibt.
Der KOS nahm den Dienstbetrieb am 1. Oktober 2013 auf und hat sich bereits in dieser kurzen Zeit neben der Polizei zu einem wichtigen Bestandteil des ordnungsbehördlichen Gefüges zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt entwickelt.
Der KOS untersteht der Fachabteilung „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ und ist werktags zu verschiedenen Tageszeiten sowie abends und an Wochenenden nach besonderer Weisung im Einsatz. Ausgebildete und speziell dafür geschulte Mitarbeiter kontrollieren das gesamte Stadtgebiet.
Die sichtbare Präsenz des KOS im gesamten Stadtgebiet sorgt dafür, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger gestärkt wird und hat den positiven Nebeneffekt, dass zahlreiche Verstöße erst gar nicht begangen werden. Die Resonanz der Bevölkerung ist durchwegs positiv. Vor allem in den Stadtteilen wird der KOS immer wieder erfreut aufgenommen.
Aufgaben
Die Streifenkräfte des KOS sind als Ansprechpartner mitten im Geschehen und sollen mit ihrer Anwesenheit präventiv wirken. Der KOS zeigt Präsenz. Mit dieser Präsenz und konsequentem Handeln mit Augenmaß sorgt er dafür, dass Sicherheit und Ordnung verbessert werden – damit sich die Menschen in der Öffentlichkeit weiterhin wohlfühlen können.
Der KOS verfolgt in seinem Einsatzgebiet Ordnungsstörungen auf öffentlichem Grund. Damit ist der KOS in diesem Gebiet für die Einhaltung von städtischen Verordnungen, Satzungen, Allgemeinverfügungen und einschlägigen Gesetzen zuständig. Er kann keine Aufgaben der Verbrechensbekämpfung übernehmen – das ist und bleibt Aufgabe der Polizei.
Personen, die zum Beispiel gegen städtisches Recht verstoßen, kann der KOS ansprechen, des Platzes verweisen, verwarnen oder ein Bußgeldverfahren einleiten, auch die Feststellung der Identität ist dem KOS erlaubt. Dadurch erhält diese Person sofort eine Reaktion auf ihr falsches Verhalten – wenn ein Dialog nicht mehr hilft.
Der KOS kann in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen durch seine Präsenz vor Ort auch den behördlichen Druck auf „Schwarze Schafe“ erhöhen.
Der KOS ahndet keine Verkehrs- oder Parkverstöße. Es wird weiterhin eine Trennung zwischen der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) und dem KOS geben. Das schließt aber nicht aus, dass der KOS Verstöße anspricht und gravierende Fälle weiterleitet, die dann von der KVÜ oder der Verkehrspolizei verfolgt werden.
Schwerpunktaufgaben des KOS:
- Vollzug und Überwachung des Stadtrechts
- Ordnungsbehördliche Maßnahmen (Ermahnungen, Belehrungen, Platzverweise, Personalienfeststellung, Verwarnungen, Anzeigen)
- Überwachung von Sondernutzungen
- Vollzug der Straßenrechts und des Straßenverkehrsrechts
- Überwachung der Sauberkeit in der Stadt
- Regelmäßige Kontrolle in den Stadtteilen
- Erteilung von allgemeinen Auskünften bezüglich der Stadt Bad Tölz
- Hilfeleistung gegenüber Schwächeren, Kindern, Senioren und Hilfsbedürftigen; ggf. Erste-Hilfe-Leistung
Im Übrigen gehören zu den Routineaufgaben insbesondere
- die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden,
- die Überwachung der Anleinpflicht für Hunde,
- die Erfassung und Bearbeitung von Wildplakatierungen,
- die Kontrolle des Umfeldes von Veranstaltungen,
- die Überwachung der Ruhezeiten im Badeteil,
- die Kontrollen der Straßenmusiker
Rechtsgrundlagen
Die Stadt Bad Tölz ist Sicherheitsbehörde. Als solche obliegt es ihr, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Daraus ergibt sich das Recht, einen fachübergreifenden Außendienst einzurichten.
Die Rechtsgrundlagen zur Installation eines solchen Kommunalen Ordnungsservice sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Bayern wurde das Gemeindepolizeigesetz im Jahr 2005 aufgehoben. Deshalb ist es nicht möglich, eine Gemeindepolizei zu errichten, der zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Rechte und Pflichten der Polizei im Sinne des Polizeiaufgabengesetzes zustehen.
Den Kommunen in Bayern steht aber nach wie vor das Recht zu, einen Kommunalen Ordnungsseervice zu errichten. Der Stadtrat beschloss am 20. November 2012 einen KOS - zunächst auf zwei Jahre befristet - einzuführen. Am 9. Dezember 2014 entschied der Stadtrat, den KOS dauerhaft einzurichten.
Vom KOS können unter anderem folgende Satzungen, Verordnungen sowie Landes- und Bundesgesetze zur Beseitigung oder Verhinderung von Ordnungsstörungen herangezogen werden: