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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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3. Förderdurchlauf

3. Förderdurchlauf

Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 09. Juli 2014

Modul 1: Ergebnis der Bestandsaufnahme vor der Markterkundung

Veröffentlicht am 08.05.2017                                    

Modul 2: Bekanntmachung der Markterkundung

Veröffentlicht am 08.05.2017

Modul 3: Ergebnis der Markterkundung

Erneute Bekanntmachung des Auswahlverfahrens

Die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4 - oben) erfolgt hiermit erneut, da die bisherige kartographische Darstellung um eine Anschriftenliste ergänzt wurde und sich daraus zusätzliche Anforderungen für die Angebotserstellung ergeben (insbesondere sind S.5 und S. 6 der Anlage zur Bekanntmachung zusätzlich zu beachten). Die Bekanntmachung vom 08.08.2017 verliert damit ihre Gültigkeit. 

Fristverlängerung

In Abstimmung mit dem Bayerischen Breitbandzentrum verlängert die Stadt Bad Tölz am 24.10.2017 die Frist für die Angebotsabgabe um einen Monat. Die neue Frist endet am 01.12.2017 - 12:00 Uhr.

erneute Fristverlängerung

In Abstimmung mit dem Bayerischen Breitbandzentrum verlängert die Stadt Bad Tölz am 29.11.2017 die Frist für die Angebotsabgabe erneut. Die neue Frist endet am 19.12.2017 - 12:00 Uhr.

Modul 5: Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Modul 6: Verfahren bei der Bezirksregierung

Die Stadt Bad Tölz stellt bei der Regierung von Oberbayern am 12.06.2018 den "Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Investitionsmaßnahmen zum Aufbau eines Hochgeschwindigkeitsnetzes" (Breitband Förderantrag).

Am 19.06.2018 erhält die Stadt Bad Tölz von der Regierung von Oberbayern die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn (Eingang endgültiger Zuwendungsbescheid: 03.08.2018)

Modul 7: Kooperationsvertrag

Stadt Bad Tölz und Telekom Deutschland GmbH unterzeichnen am 11.07.2018 den Breitbandausbauvertrag.

Download "18-06-11 Stellungnahme der Stadt zum Kooperationsvertrag" (PDF-Datei)