In der Übersicht
Die Geschäftsordnung des Stadtrates von Bad Tölz regelt den Aufgabenbereich des Bau- und Stadtentwicklungsausschusses (BSA):
- a) Angelegenheiten des Bau- und Siedlungswesens, der Ortsplanung, der Bauleitplanung (ausgenommen der Satzungsbeschlüsse gemäß § 10 BauGB),
- b) Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und sonstiger Zustimmungen zu Bauvorhaben,
- c) Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der Stadt, sowie anderer Aufträge soweit die Haushaltsmittel vom Referat 4 verwaltet werden, bis zu einer Wertgrenze von 400.000 € im Rahmen des städtischen Haushalts,
- d) Wahrnehmung der Beteiligtenrechte in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren,
- e) Ausübung von Vorkaufsrechten,
- f) grundsätzliche Fragen des Straßenverkehrsrechts, Verkehrsplanungen,
- g) Entscheidungen über Widmungen nach Straßen- und Wegerecht,
- h) Wirtschaftsverwaltungsrecht, Feiertagsrecht, Ladenschlussrecht, Gaststättenrecht,
- i) Sicherheitsrecht
- j) Umlegungsverfahren, Grenzregelungsverfahren,
- k) Abschluss von städtebaulichen Verträgen, Erschließungsverträgen, Durchführungsverträgen, sowie von Verträgen nach dem KAG,
- l) Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen,
- m) Angelegenheiten im Bereich des Rechts zum Erschließungsbeitrag, Ausbaubeitrag und Kanalherstellungsbeitrag,
- n) Angelegenheiten des Feuerwehrwesens, einschließlich Vergaben bis zu einer Wertgrenze von 400.000 € im Rahmen der Festsetzungen des Haushalts,
- o) Entscheidungen in den Bereichen digitale Infrastruktur und Mobilfunk,
soweit nicht der erste Bürgermeister dafür zuständig ist.