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Schulwegsicherheit

Schulwegsicherheit

Jedes Jahr im September ist es soweit: Die neuen ABC-Schützen machen sich zum ersten Mal auf den Weg in die Schule. Dieser Moment ist für Eltern und Kinder gleichermaßen aufregend: Denn auf dem Weg in die Schule müssen die Kleinen die Herausforderungen des Straßenverkehrs meistern.

Bitte fahren Sie Ihr Kind nicht mit dem Auto zur Schule. Oft lässt die Verkehrs- und Parksituation vor den Schulen dies gar nicht zu. Der Autoverkehr gefährdet außerdem diejenigen Kinder, die zu Fuß zur Schule gehen. Die Grundschulen sind so im Stadtgebiet verteilt, dass sie für Kinder aus dem jeweiligen Sprengel einfach zu Fuß zu erreichen sind. Kinder müssen richtiges Verhalten im Straßenverkehr jedoch erst noch lernen.

Schulweghelfer

Für einen sicheren Schulweg spielen Schulweghelfer*innen eine entscheidende Rolle: Die „gelben Engel“ unterstützen Grundschulkinder beim Überqueren von Straßen und schützen sie so vor den Gefahren des Straßenverkehrs.

An der Jahn-Volksschule sowie an der Grundschule Am lettenholz gibt es aufgrund der Initiative von Eltern Schulwegdienste. Die ehrenamtlich tätigen Schulweghelfer wurden von der Polizei für ihre Tätigkeit ausgebildet. Sie tragen wesentlich zur Schulwegsicherheit bei. Für beide Schulwegdienste wird stets nach personeller Verstärkung gesucht. Sie möchten mithelfen? Wir suchen immer engagierte und zuverlässige Personen für das Engagement als Schulweghelfer*in.

Tipps für einen sicheren Schulweg

  • Kinder anfangs begleiten
    Die Aufsichtspflicht gebietet, dass dass Kinder unter sieben Jahren auf den Weg zur Schule besonders vorbereitet werden. Allgemeine Belehrungen über die Gefahren des Straßenverkehrs genügen hier nicht. Begleiten Sie Ihr Kind daher in den ersten Tagen und Wochen auf dem Weg zur Schule. Achten Sie dabei besonders auf das Verhalten älterer Kinder: Gibt es mögliche Ablenkungen wie Geschäfte, eine Bäckerei, ein Kiosk? Wenn ja, warnen Sie ihr Kind entsprechend – insbesondere im Bereich von belebten oder stark befahrenen Straßen.

  • Genügend Zeit einplanen
    Ihr Kind sollte zirka 15 Minuten vor Schulbeginn in unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes sein. Kalkulieren Sie am Morgen ausreichend Zeit für den Schulweg ein – nur so wird nicht gehetzt. Auch an der Ampel dauert es dann keine Ewigkeit, bis das "grüne Männchen" kommt.

  • Auffällige Kleidung anziehen
    Je heller und bunter die Kleidung ist, desto sicherer ist sie. Denn wenn Kinder von anderen Verkehrsteilnehmer*innen gut und schnell gesehen werden, kann das Unfälle vermeiden.

  • Autofahrten sicher gestalten
    Falls Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, vergessen Sie bitte nie den Kindersitz und das Angurten. Lassen Sie Ihr Kind unbedingt auf der Schulseite aus der rechten Autotür steigen. Halten Sie jedoch bitte nie in einer Zone, die zum Schutz aller Kinder mit einem absoluten Halteverbot als Sichtschneise freigehalten werden muss.

  • Korrekt Fahrrad fahren
    Kinder müssen bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit Fahrrädern Gehwege benutzen, auch wenn Radwege vorhanden sind. Sie dürfen nicht auf der Fahrbahn fahren. Ältere Kinder bis zehn Jahre können den Gehweg benutzen, wenn sie möchten. Achten Sie darauf, dass das Fahrrad Ihres Kindes mit Bremsen, Lichtern, Rückstrahlern und Klingel verkehrssicher ausgerüstet ist.

  • Mit guten Vorbild vorangehen
    Zeigen Sie sich Ihren Kindern als beispielhafter Verkehrsteilnehmer. Beachten Sie die Verkehrsregeln und rennen Sie nicht bei Rot oder an unübersichtlichen Stellen über die Straße.

Vorsicht beim Warnblinken an Bushaltestellen

Viel zu wenig bemerkt von der Öffentlichkeit ist schon am 1. August 1995 eine bedeutende Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten:

Davor musste man nur an Schulbussen, die an allen Haltestellen immer das Warnblinklicht einzuschalten hatten, so vorsichtig vorbeifahren, dass "jede Gefährdung der Schulkinder ausgeschlossen" war.

Neu ist, dass

  1. sowohl Schulbusse als auch Linienbusse nur an besonderen - von der Straßenverkehrsbehörde festzulegenden - Orten das Warnblinklicht einschalten müssen
  2. anstelle einer von der Polizei praktisch nicht überwachbaren "mäßigen Geschwindigkeit" jetzt die konkret messbare "Schrittgeschwindigkeit" (ca. 5 km/h) tritt und
  3. diese Schrittgeschwindigkeit auch für den "Vorbeifahrer" auf der Gegenfahrbahn gilt.

A propos Radfahrer: Auch für Sie gilt Schrittgeschwindigkeit! Eventuell müssen Sie zum Schutz Ihrer Partner im Verkehr auch absteigen, sogar auf dem Radweg.

Aktion "Nur bei Grün - den Kindern ein Vorbild"

Nur bei Grün - den Kindern ein Vorbild" lautet das Motto auf den Hinweistafeln im Bereich von Verkehrsampeln, mit dem an die jugendlichen und erwachsenen Fußgänger appelliert wird, unseren jüngsten Verkehrsteilnehmern ein Vorbild zu sein und sich an jeder Ampel vorschriftsmäßig zu verhalten.

Oftmals missachten Jugendliche und Erwachsene das Rotlicht als Warteanordnung an Überwegen und Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen und mutieren somit zum schlechten Vorbild für Kinder. Gerade dieses regelkonforme Verhalten bei Rotlicht an Ampelanlagen ist aber enorm wichtig um bei Kindern auch den richtigen Nachahmungseffekt zu setzen. 

Die Stadt Bad Tölz unterstützt die auf den Schulbeginn im September ausgerichtete Aktion der Kreisverkehrswacht Bad Tölz-Wolfratshausen und der Landesverkehrswacht Bayern, mit der durch an Ampelmasten angebrachten kleinen Schildern für mehr Disziplin und gegenseitige Rücksichtsnahme geworben wird.