Halten von Hunden
Wer einen Hund als Haustier halten möchte, hat Vorschriften, wie zum Beispiel die Steuerpflicht, das Führen der Hunde oder das Halten von großen Hunden im Stadtbereich, zu beachten.
Wenn Sie einen Hund neu aufnehmen oder Sie mit einem Hund nach Bad Tölz umziehen, müssen Sie ihn innerhalb eines Monats zur Hundesteuer anmelden.
In allen städtischen Grünanlagen, auch in den Fußgängerzonen Altstadt und Badeteil, sind die Hunde an der Leine zu führen. Die Leine darf nicht länger als 1,20 m sein. Auch das Verunreinigen des öffentlichen verkehrsraums durch Hunde ist verboten. Um Frauchen und Herrchen dabei zu unterstützen, hat die Stadt an vielen Stellen Hundetoiletten samt Plastiktüten aufgestellt.
Besondere Bestimmungen gelten für große Hunde. Große Hunde sind erwachsene Hunde, die eine Schulterhöhe von mindestens 50 cm aufweisen.
Gefährliche Hunde
Bei aggressiven Hunden, die eine konkrete Gefahr für Menschen oder Hunde darstellen, unabhängig von Größe und Rasse, kann die Stadt Bad Tölz Anordnungen wie beispielsweise Leinen- und Gittermaulkorbzwang, die sichere Verwahrung oder die Wegnahme des Hundes als ultima ratio anordnen, sobald ein Hund sicherheitsrechtlich auffällig wird.
Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden (beispielsweise "Hund beißt Mensch" oder "Hund beißt Hund") sollten umgehend der Polizeiinspektion Bad Tölz oder der Stadt Bad Tölz gemeldet werden. Geben Sie Ort, Zeitpunkt, Beteiligte und Zeugen des Vorfalles an und schildern Sie den genauen Hergang und das Verhalten der Beteiligten.
Benötigte Unterlagen
- Übermittlung der Details zum Vorfall, zum Beispiel über eine Anzeige bei der Polizei oder bei der Stadt Bad Tölz
- Gegebenenfalls Verletzungsnachweise und/oder Benennung von Zeugen
Gebühren
15 - 400 Euro für den Erlass einer sicherheitsrechtlichen Anordnung