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Deutschland
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Wanderlager

Wanderlager

Ein Wanderlager liegt vor, wenn der Gewerbetreibende außerhalb einer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Verkaufsstätte aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen feilhält oder Bestellungen auf Waren oder Dienstleistungen aufsucht.

Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ist vier Wochen vor Beginn beim Ordnungsamt der Stadt Bad Tölz anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll. In der öffentlichen Ankündigung sind Art der vertriebenen Ware und der Ort der Veranstaltung anzugeben. Im Zusammenhang mit dem Wanderlager dürfen unentgeltliche Zuwendungen (Waren oder Leistungen) einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen nicht angekündigt werden.

    Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch den in der Anzeige genannten Veranstalter oder einen von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter geleitet werden. Der Name des Vertreters ist in der Anzeige mitzuteilen.

    Unabhängig von der Wanderlageranzeige besteht eine Reisegewerbekartenpflicht.

    Voraussetzungen

    Veranstaltung und Durchführung des Wanderlagers nur mit Reisegewerbekarte.

    Benötigte Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Anzeige (zweifach) mit folgenden Angaben
      • Ort und Zeit der Veranstaltung,
      • Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen, 
      • Wortlaut und Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen.
    • Nicht-EU-Ausländer: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt
    • Bei eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
    • Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag
    • Bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten

    Bearbeitungszeit

    Vier Wochen vor Beginn des Wanderlagers.

    Gebühren

    Es fallen keine Gebühren an.

    Rechtsgrundlage