Drehgenehmigungen
Wenn Sie öffentliche Wege, Straßen oder Plätze für Foto- oder Filmaufnahmen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie nach § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Drehgenehmigung. Für Aufnahmen im Rahmen der aktuellen journalistischen Berichterstattung ist in der Regel keine Drehgenehmigung erforderlich, sofern sie im öffentlichen Raum, im üblichen Umfang und ohne weitere Hilfsmittel wie etwa Scheinwerfer oder Absperrungen stattfinden. Erforderlich ist die Genehmigung dagegen grundsätzlich in städtischen Gebäuden und Einrichtungen.
Sämtliche Informationen und Unterlagen zu einer Drehgenehmigung finden Sie hier.
Drohnenaufnahmen
Um Ihre Drohne fliegen lassen zu dürfen, benötigen Sie von der Stadt keine Genehmigung, sie müssen den Einsatz lediglich bei der örtlichen Polizei mindestens 24 Stunden zuvor anmelden. Und selbstverständlich den jeweiligen Grundstückseigentümer um Erlaubnis bitten. Dies sowie die Einschränkungen über den Einsatz von Drohnen, zum Beispiel über Menschenmengen oder bei Schadensfällen, ist Ihnen von Ihrem „Führerschein“ jedoch sicher vertraut. Alle Details zur rechtlichen Regelung finden Sie hier: