Verkehrsüberwachung
Zum Jahresende 2021 beschloss der Stadtrat, dass der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland (ZV KDZ) zusätzlich zu den Geschwindigkeitskontrollen im Stadtgebiet ab Frühjahr 2022 auch die Kontrolle des „ruhenden Verkehrs“ (Parken) überträgt. Genauer gesagt verfolgt und ahndet der ZV KDZ damit Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG gemäß § 88 Abs. 3 Zuständigkeitsverordnung (ZustV), das heißt:
- Ordnungswidrigkeiten, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden.
- Ordnungswidrigkeiten, die Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen, welche in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit den verkehrsrechtlichen Anordnungen von Verkehrszeichen der Anlagen 2 und 3 der StVO.
- Ordnungswidrigkeiten, die von Radfahrern auf Gehwegen begangen werden.
Verkehrskontrollen sind keine „Schikane“, sondern sollen für mehr Sicherheit und Gerechtigkeit auf den Straßen und Parkplätzen im Stadtgebiet erbringen.
Geschwindigkeitskontrollen werden durchgeführt, um
- die Verkehrssicherheit im Stadtgebiet, vor allem aber auch im Bereich von Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen und sonstigen sicherheitsrelevanten Bereichen zu erhöhen.
- geschwindigkeitsbedingte Verkehrsunfallzahlen zu senken.
- die Wohnruhe in Durchgangsstraßen durch die Reduzierung der Geschwindigkeiten zu erhöhen.
- den Verkehrslärm und die Immissionen zu senken.
Die Parkraumüberwachung ist sinnvoll, um
- allgemeine Halt- und Parkverbote durchzusetzen.
- speziell auf Kurzzeitparkplätzen die Fluktuation zu erhöhen, indem ein „Dauerparken“ Einzelner vermieden wird.
- Bewohner- und Behindertenparkplätze für Berechtigte freizuhalten.
- Feuerwehrzufahrten, Rettungswege, Gehwege und dergleichen frei zu halten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Zweckverband Kommunale Dienste Oberland.