Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht
Voraussetzungen
- Gurtbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Gurtbefreiung befürwortet oder wenn die Körpergröße weniger als 1,50 Meter beträgt.
- Helmbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Helmbefreiung befürwortet.
In der ärztlichen Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Die Diagnose braucht aus der Bescheinigung nicht hervorzugehen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
- Antragsformular
- Ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht erforderlich ist (mit Angabe der genauen Dauer).
Hinweis: Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen auf dem Merkblatt.
Bearbeitungszeit
Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen, sofern alle Unterlagen vorliegen, der Parkausweis sofort ausgehändigt. Sofern Sie den Parkausweis schriftlich beantragen, benötigen wir fünf Arbeitstage.
Formular
Gebühren
50,00 Euro Verwaltungsgebühr (für drei Jahre Gültigkeit).
Bei Vorlage eines (blauen) EU-Parkausweises für Schwerbehinderte ist die Befreiung gebührenfrei.