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Dies ist eine selbst gehostete Webanalyseplattform.
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Deutschland
Aufbewahrungsdauer
 

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  Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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Stadt Bad Tölz Datenschutzbeauftragter Am Schloßplatz 1 83646 Bad Tölz datenschutz@bad-toelz.de

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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain stadt.bad-toelz.de veröffentlichten Website der Stadt Bad Tölz.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Rechtsgrundlage für die Barrierefreiheit sind die internationalen Standards der Accessibility Guidelines 2.1 auf Level AA (WCAG 2.1) sowie die größtenteils gleichlautenden Anforderungen der Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer  im Zeitraum von 22.11. bis 29.11.2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit der BayEGovV bzw. der WCAG 2.1 AA und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Geomap:

  • a. Beschreibung:
    Die Geomap (interaktiver Ortsplan) ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich. Bei den Kartenpins auf der Seite "Spielplätze" fehlen die zugehörigen Adressen.
  • b. Maßnahmen:
    Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Nur einige wenige Informationen sind nur in der Map zu finden (Lage der Spielplätze).
  • c. Zeitplan:
    Diese Informationen werden schnellstmöglich noch an anderer Stelle hinterlegt.
  • d. Barrierefreie Alternative:
    Die meisten, den Kartenpins (z.B. Kirchen, Sportpark) hinterlegten Informationen, belaufen sich auf Adressen und Kontaktdaten. Alle diese Informationen können Sie natürlich auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Thema ebenfalls abrufen.

2. Externer Dienst:

  • a. Beschreibung: Die BITE Stellenausschreibungen auf den beiden Seiten "Wir stellen ein" und "Wir bilden aus" sind nicht in vollem Umfang barrierefrei. Diese sind nicht mit der Tastatur bedienbar.
  • b. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus setzen sich mit dem Anbieter in Verbindung und bitten um Korrektur der Mängel.

3. YouTube-Videos:

  • a. Beschreibung:
    Auf der Seite "Auf den Punkt gebracht" sind YouTube-Videos hinterlegt, welche nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich sind.
  • b. Maßnahmen:
    Die automatisch generierten Untertitel der beiden Videos werden von einem zuständigen Mitarbeiter im Rathaus ergänzt.

4. Bilder und Infografiken ohne genug Texte:

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen würde.

1. PDF's und Word-Dokumente:

  • a. Beschreibung:
    Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt:
    Die Stadt Bad Tölz kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Stadt auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Stadt überarbeitet werden. Die Stadt ist dennoch bemüht, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

2. Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache:

    • a. Beschreibung:
      Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
    • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt:
      In der aktuellen Situation kann die Stadt Bad Tölz bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

    Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 29.11.2022 erstellt und zuletzt am 29.11.2022 überprüft und aktualisiert.

    Die Erstellung erfolgte durch eine Selbstprüfung.

    Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

    Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

    Ansprechperson Barrierefreiheit der

    Stadt Bad Tölz
    Birte Stahl
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

    E-Mail schreiben

    Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

    Durchsetzungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

    Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV.

    Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

    Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
    IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
    Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
    St.-Martin-Straße 47
    81541 München

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