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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Matomo (self hosted)
Dies ist eine selbst gehostete Webanalyseplattform.
Verarbeitungsunternehmen
Stadt Bad Tölz
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

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Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Im Folgenden wird die erforderliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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Stadt Bad Tölz Datenschutzbeauftragter Am Schloßplatz 1 83646 Bad Tölz datenschutz@bad-toelz.de

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Parkerleichterung für Soziale Dienste

Parkerleichterung für Soziale Dienste

Personen und Organisationen, die für Ihre Tätigkeit in der Pflege hilfsbedürftiger Personen auf Parkerleichterungen angewiesen sind, um ihr Fahrzeug am Einsatzort abzustellen, können  eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Voraussetzungen

Der Soziale Dienst (Verein / Verband/ Unternehmen) ist zwingend zur Durchführung fortlaufender Betreuungsaufgaben bei einer größeren Zahl hilfs- und pflegebedürftiger Menschen auf Parkerleichterungen angewiesen.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis über die Hilfs- oder Pflegetätigkeit (z.B. Zulassung oder Versorgungsvertrag der Pflegekasse)
  • Pro Fahrzeug: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Formular

Der Antrag kann von jeder natürlichen oder juristischen Person (z.B. Firma) gestellt werden.

Antrag Parkerleichterung Soziale Dienste

Gebühren

Verwaltungsgebühr für

  • das erste Fahrzeug: 70 Euro pro Jahr
  • jedes weitere Fahrzeug: 35 Euro pro Jahr