Laternen und Luftballons
In ganz Bayern ist es verboten Laternen oder Teelichter steigen zu lassen. das gilt auch für sog. Himmelslaternen, Skylaternen und Skyballonen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass für die Umgebung Brandgefahren entstehen können.
Diese Flugkörper, bei denen die Luft durch feste Brennstoffe erwärmt wird, sind nach dem Start unkontrollierbar. Das Fett der Kerze verflüssigt sich durch die Wärme der Flamme, um dann als Gas zu verbrennen und die Luft zu erwärmen. Himmelslaternen haben bereits mehrere Brände ausgelöst, sie haben schon Häuser und landwirtschaftliche Flächen entzündet. Es werden daher alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, insbesondere bei Kindergarten- oder Schulfesten, einer Geburtstagsfeier oder einer Hochzeit auf dieses gefährliche Schauspiel zu verzichten!
Nach der Verordnung über die Verhütung von Bränden ist es verboten, unbemannte Ballone steigen zu lassen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird. Das gilt auch für sogenannte kleine Himmelslaternen oder Himmelsballone.
Wer gegen das Verbot verstößt handelt ordnungswidrig und hat mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro zu rechnen. Zudem haftet er auch für Schäden, die durch diese Flugkörper entstehen.
Luftballons dürfen Sie im Stadtgebiet Bad Tölz auch in großen Mengen steigen lassen. Bis 500 Ballons brauchen Sie dazu keine Genehmigung, bei mehr als 500 Ballons müssen Sie einen Massenaufstieg von Luftballons bei der Deutschen Flugsicherung beantragen.