Bewohner-Parkausweis "Gries"
Das Problem
Im innenstadtnahen, mit Gewerbe durchmischten Altstadtgebiet "Gries" kommt es aufgrund der zu engen Straßensituation zu erheblichen Problemen im ruhenden Verkehr. Bewohner, Beschäftigte, Gewerbe und Besucher konkurrieren miteinander um die vorhandenen Parkplätze im Straßenraum. Parksuchverkehr belastet die Gebiete.
Die Maßnahmen
Die Zonen für Bewohnerparken, Mischparken oder Kurzzeitparken sind auf den jeweiligen örtlichen Bedarf abgestimmt.
Die Ziele
- Besseres Wohnumfeld und mehr Aufenthaltsqualität im Gebiet
- Reduzierung des Parksuchverkehrs
- Bessere Erreichbarkeit für Wirtschaftsverkehr
- Bessere Erreichbarkeit für Besucher
- Effektive Nutzung des vorhandenen Parkraums
Sie sind in das Parklizenzgebiet "Gries" gezogen oder haben ein neues Fahrzeug bekommen? Dann können Sie einen Bewohnerparkausweis neu beantragen.
Voraussetzungen
- Sie sind im Parklizenzgebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet und haben ein Kraftfahrzeug, welches auf Sie zugelassen ist oder nachweislich dauerhaft von Ihnen genutzt wird.
- Anhänger und Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart vorrangig zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind, können nicht in den Bewohnerparkausweis eingetragen werden.
- Ausländische Kennzeichen werden in der Regel nicht in den Bewohnerparkausweis eingetragen. Wird das Fahrzeug hauptsächlich in Deutschland genutzt, muss es in der Regel in Deutschland zugelassen sein.
Benötigte Unterlagen
Als Bewohnerin oder Bewohner bekommen Sie einen Bewohnerparkausweis, wenn
- Sie mit Hauptwohnsitz in dem Lizenzgebiet gemeldet sind und
- Sie ein Kraftfahrzeug besitzen, das auf Ihren Namen zugelassen ist
oder
- Sie zwar mit Hauptwohnsitz in dem Lizenzgebiet gemeldet sind, jedoch
- kein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, das auf Ihren Namen zugelassen ist, aber
- mit einem Kraftfahrzeug fahren, das Ihnen zur dauernden Nutzung überlassen wurde.
In diesem Fall können Sie ebenfalls einen Bewohnerparkausweis erhalten, wenn Sie folgende Nachweise vorlegen:
- Formlose Erklärung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug vom Antragsteller dauerhaft genutzt wird. Die Erklärung kann jedoch nur von einem Fahrzeughalter ergehen, der in engem Verwandschaftsverhältnis zum Antragsteller steht (Eltern, Großeltern, Kinder)
- Reisepass / Personalausweis des Fahrzeughalters
- Wenn Sie das Fahrzeug einer Car-Sharing Organisation nutzen: Nachweis über Ihre Mitgliedschaft.
Sollten Sie einen Bewohnerparkausweis für ein von Ihnen privat genutztes Firmenfahrzeug beantragen, so legen Sie bitte folgende Nachweise vor:
- Bescheinigung der Firma
- Gehaltsabrechnung der Firma. Auf der Gehaltsabrechnung muss die Ausweisung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs enthalten sein. Wenn es die eigene Firma ist bringen Sie bitte die Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug mit.
In allen Fällen benötigen wir von Ihnen eine Kopie des Kraftfahrzeugscheins.
Bearbeitungszeit
Bei persönlicher Vorsprache sind wir bestrebt, sofern alle Unterlagen vorliegen, Ihnen den Parkausweis sofort auszuhändigen. Sofern Sie den Parkausweis schriftlich beantragen, benötigen wir fünf Arbeitstage.
Gebühren
20 Euro Verwaltungsgebühr (1 Jahr Gültigkeit)