Beim Zutritt zu den städtischen Einrichtungen gilt jetzt 3-G - Maßnahmen gelten ab sofort
icon.crdate05.06.2023
Mit Blick auf das veränderte Infektionsgeschehen hat das Bayerische Kabinett die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) zum gestrigen Donnerstag angepasst.
Beim Zutritt zu den städtischen Einrichtungen gilt jetzt 3-G - Maßnahmen gelten ab sofort
Mit Blick auf das veränderte Infektionsgeschehen hat das Bayerische Kabinett die
15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) zum gestrigen
Donnerstag angepasst. Damit gelten in den Einrichtungen der Stadt Bad Tölz ab sofort
erleichterte Zugangsbedingungen.
Künftig reicht zum Besuch der Stadtbibliotheken in der Hindenburgstraße sowie der Kurbücherei in der Ludwigpromenade, des Stadtmuseums in der Marktstraße und des Stadtarchivs ein 3-G-Nachweis. Im Archiv bitten die Mitarbeiter aufgrund des begrenzten Raumangebots
weiterhin um eine vorherige Terminvereinbarung unter Telefon 08041 / 7934829 oder
per Mail stadtarchiv(@)bad-toelz.de. In allen Häusern gilt die FFP2-Maskenpflicht weiterhin.
Unverändert ist die Zugangsregelung während der Öffnungszeiten im Rathaus, zu den
öffentlichen Sitzungen im Sitzungssaal sowie zu den Einrichtungen der Tölzer Jugendförderung: Beim Betreten muss weiterhin ein 3-G-Nachweis vorgelegt werden. Auch hier bleibt
die FFP2-Maskenpflicht bestehen.
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