Corona-Regeln in städtischen Einrichtungen - Maßnahmen gelten ab 3. April 2022
icon.crdate05.06.2023
Bund und Länder lassen fast alle Corona-Regeln auslaufen. Das Ende der staatlichen Maß-nahmen bedeutet jedoch nicht, dass in Unternehmen und Behörden keine eigene Regeln auf-gestellt werden können. – Ganz im Gegenteil: Von ihnen wird angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen erwartet, dass sie die jeweilige Situation vor Ort individuell bewerten und eigene Maßnahmen für den Schutz von Kunden, Mitarbeitern und Bürgern ergreifen.
Corona-Regeln in städtischen Einrichtungen - Maßnahmen gelten ab 3. April 2022
Bund und Länder lassen fast alle Corona-Regeln auslaufen. Das Ende der staatlichen Maßnahmen bedeutet jedoch nicht, dass in Unternehmen und Behörden keine eigene Regeln aufgestellt werden können. – Ganz im Gegenteil: Von ihnen wird angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen erwartet, dass sie die jeweilige Situation vor Ort individuell bewerten und eigene Maßnahmen für den Schutz von Kunden, Mitarbeitern und Bürgern ergreifen.
Das tut auch die Stadt Bad Tölz. Ab 3. April 2022 gelten in den städtischen Einrichtungen im Wesentlichen die folgenden Regeln:
- Es entfallen alle Zugangsbeschränkungen, die an Impf-, Genesenen- oder Teststatus geknüpft sind (3G, 2G, 2G plus).
- Maskenpflicht besteht weiterhin. Zulässig sind FFP-2- und OP- (bzw. medizinische) Masken.
- Für den Besuch von Stadtratssitzungen bleibt es bei der aktuellen Bestuhlung mit 1,5-Meter-Abständen und damit auch bei einer maximalen Besucherzahl von zehn Personen. Es besteht – außer am Platz – Maskenpflicht.
- Gültigkeit haben darüber hinaus alle sonstigen, allgemein bekannten Hygiene- und Infektionsschutz-Maßnahmen: Mindestabstand 1,5 Meter, Hand-Hygiene, kein Zutritt für Personen mit Symptomen, Hust- und Nies-Etikette etc.
Die Regeln gelten in folgenden Einrichtungen der Stadt mit Besucherverkehr: Rathaus, Wertstoffhof (Dietramszeller Straße), Stadtbibliothek (Hindenburgstraße), Kurbücherei inkl. Lese-saal sowie Vitalzentrum (Ludwigpromenade) , Tourist-Information (Max-Höfler-Platz und Marktstraße), Stadtmuseum, Stadtarchiv, Jugendförderung.
Geöffnet zu den bekannten Zeiten sind im Rathaus Einwohnermeldeamt, Friedhofsamt und Standesamt. Für die übrigen Sachgebiete sowie für das Stadtarchiv wird weiterhin um telefonische Anmeldung gebeten. Öffnungszeiten und Kontaktdaten sind zu finden unter stadt.bad-toelz.de (Rathaus / Stadtverwaltung / Fachbereiche).
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