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Hinweise zu Mietspiegel Stadt Bad Tölz und Wohnberechtigungsschein

Hinweise zu Mietspiegel Stadt Bad Tölz und Wohnberechtigungsschein

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Wohnberechtigungsscheine erhalten Sie im Landratsamt: Die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung auf Wohnberechtigung erhalten Sie in unserem Einwohnermeldeamt. Der Antrag ist beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen abzugeben. Fragen zum Thema Wohnberechtigung, zum Beispiel Einkommensgrenzen und Berechnung, beantwortet Ihnen die Wohnberechtigungsstelle im Landratsamt.

Ihre Ansprechpartner:
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Wohnberechtigungsstelle
Telefon: 08041 / 505 - 0

Alltagskompetenzen - Schulen fürs Leben, Abruf einer Förderung für Maßnahmen an staatlicher Schule

Staatliche Schulen können im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ ihr zur Verfügung stehendes Schulbudget für die Projektwochen in Anspruch nehmen.

Im Rahmen des Konzepts arbeitet die gesamte Schulfamilie fächerübergreifend und mit qualifizierten externen Partnerinnen und Partnern zusammen. Inhaltlich umfassen die „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ den gesamten Bereich der Alltagskompetenzen und Lebensökonomie mit den Handlungsfeldern Gesundheit, Ernährung, Haushaltsführung, Selbstbestimmtes Verbraucherberhalten, Umweltverhalten und Digital handeln.

Für die im Rahmen der Projektwochen durchgeführten Aktivitäten werden den Schulen staatliche Mittel zur Verfügung gestellt. Diese sind vorgesehen für Honorare externer Partner und Fachkräfte, für Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler zu außerschulischen Lernorten im Rahmen von Unterrichtsgängen und Exkursionen sowie für Sachkosten (Materialien, Lebensmittel etc.). Das Budget der Schulen wird bei den jeweiligen Regierungen verwaltet.

Das Budget der Einzelschule pro Schuljahr bei der Durchführung einer Projektwoche ergibt sich rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 9 multipliziert mit 100 Euro. Das Budget für eine Einzelschule pro Schuljahr bei der Durchführung zweier Projektwochen ergibt sich in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 9 multipliziert mit 130 Euro. Für kleine Schulen (mit bis zu sechs Klassen) ist in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 ein Sockelbetrag in Höhe von 700 Euro bei Durchführung einer Projektwoche bzw. in Höhe von 910 Euro bei Durchführung von zwei Projektwochen vorgesehen. Über die Mittelverwendung entscheidet die Schulleitung.

  • An der Schule wird/werden eine oder zwei Projektwoche(n) für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 durchgeführt. Bei der Durchführung zweier Projektwochen sind diese in zwei verschiedenen der genannten Jahrgangsstufen durchzuführen.
  • Die Entscheidung, in welcher Jahrgangsstufe bzw. welchen Jahrgangsstufen die Projektwoche(n) durchgeführt wird/werden, erfolgt durch die Schule.
  • Die Projektwoche(n) wird/werden jeweils an fünf zusammenhängenden Tagen oder im Rahmen mehrtägiger Projektmodule (zweigeteilt auf einen zweitägigen- und einen dreitägigen Projektblock) umgesetzt.

Für die Durchführung der Projektwochen empfiehlt sich die Einbeziehung qualifizierter externer Experten und außerschulischer Lernorte, z. B. in Form von Kooperationen mit Bauernhöfen, Initiativen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz oder Aktionen zur Gesundheitserziehung. Dabei können Programme wie beispielsweise „Erlebnis Bauernhof“, „Landfrauen machen Schule“, „Ernährung macht Schule“, „Wissen wie’s wächst und schmeckt“, „Partnerschule Verbraucherbildung“, „Umweltschule in Europa“ oder „Landesprogramm für die gute, gesunde Schule Bayern“ eingebunden werden.

Übersicht über das Verfahren an staatlichen Schulen:

  1. Planung der Projektwoche(n)durch die Schule
  2. Durchführung der Projektwoche(n) (bevorzugt jeweils an fünf zusammenhängenden Tagen, alternativ jeweils zweigeteilt auf einen zwei- und einen dreitägigen Projektblock) in allen Klassen einer (bzw. optional zwei) von der Schulleitung festgelegten Jahrgangsstufe(n) (Jgst. 1 bis 4 bzw. Jgst. 5 bis 9)
  3. Nach Erhalt der Rechnung(en):
    • zeitnahe Dateneingabe in die Umfrage im Bayerischen Schulportal
    • Upload der eingescannten Rechnung(en) in die Umfrage im Bayerischen Schulportal mit einem zwingend notwendigen Vermerk zur sachlichen und rechnerischen Richtigkeit und der Unterschriftder Schulleitung
    • Speichern und an Regierung senden
  4. Datenabruf durch die zuständige Regierung und Begleichen der Rechnung(en) an Zahlungsempfänger spätestens zum 30.11., 31.01., 31.03., 31.05., 31.08. (Hinweise: Mit KMS vom 28.10.2024 (Az: VIII.3-BS4400.28/148/4) wurde die Einsendefrist zur Einreichung von Rechnungen bis zum 31.01. des jeweils darauffolgenden Jahres verlängert.)

Die Projektwoche(n) ist/sind bis Ende Juli eines Schuljahres durchzuführen. Die Rechnungen sind jeweils bis spätestens 31. Januar des jeweils darauffolgenden Jahres einzureichen.

Keine

Über „Weiterführende Links“ können Sie Hinweise zur Abwicklung (Sammlung der jeweils aktuellen kultusministeriellen Schreiben und Checklisten mit wichtigen Informationen zur Abwicklung etc.) abrufen. Bitte beachten Sie dabei das unterschiedliche Vorgehen für staatliche bzw. für nichtstaatliche Schulen (kommunale Schulen und private Ersatzschulen), bevor Sie die Projektwochen planen, durchführen und Ihr zur Verfügung stehendes Budget abrufen. Damit vermeiden Sie eventuelle Nachfragen durch die Regierungen und Verzögerungen bei der Rechnungsbegleichung.

Die Durchführung im Umfang einer Projektwoche im Laufe der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie im Laufe der Jahrgangsstufen 5 bis 9 ist für staatliche Schulen verpflichtend. Das Konzept der Projektwochen muss nicht vorab bei der Schulaufsicht eingereicht und auch nicht genehmigt werden.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)