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Sitzungssaal des Rathauses Stadt Bad Tölz
Symbolfoto Heiraten in Bad Tölz
Symbolbild Stadtverwaltung

Leistungen A-Z

Für Hinweise zum Mietspiegel (bitte auf das Plus Zeichen klicken)

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Wohnberechtigungsscheine erhalten Sie im Landratsamt: Die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung auf Wohnberechtigung erhalten Sie in unserem Einwohnermeldeamt. Der Antrag ist beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen abzugeben. Fragen zum Thema Wohnberechtigung, zum Beispiel Einkommensgrenzen und Berechnung, beantwortet Ihnen die Wohnberechtigungsstelle im Landratsamt.

Ihre Ansprechpartner:
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Wohnberechtigungsstelle
Telefon: 08041 / 505 - 0

Erste Juristische Staatsprüfung, Anmeldung

Studenten, die im Anschluss an das Studium die Erste Juristische Staatsprüfung ablegen möchten, müssen sich hierfür anmelden.

Die Erste Juristische Prüfung (EJP) besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (= Erste Juristische Staatsprüfung, EJS), die vom Landesjustizprüfungsamt durchgeführt wird, und der an der jeweiligen Universität abzulegenden universitären Schwerpunktbereichsprüfung (= Juristische Universitätsprüfung, JUP).

Es werden jährlich zwei Prüfungstermine der Ersten Juristischen Staatsprüfung (staatliche Pflichtfachprüfung) durchgeführt. Studierende die die Prüfung ablegen möchten, müssen sich hierfür anmelden.

Studierende, die sich für die Erste Juristische Staatsprüfung anmelden, müssen je an einer Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht teilgenommen haben und hierüber einen Leistungsnachweis erbringen.

Außerdem müssen sie an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen ("Fremdsprachenschein").

Daneben müssen drei Monate an praktischer Studienzeit absolviert werden.

Die Anmeldung für die Erste Juristische Staatsprüfung ist nur über das elektronische Anmeldeportal möglich (siehe unter "Online-Verfahren").

Für die Anmeldung zur Prüfung benötigen Sie ein Nutzerkonto der BayernID. Es genügt eine Registrierung per Benutzername und Passwort, höhere Sicherheitslevel werden selbstverständlich auch akzeptiert.

Bitte fügen Sie alle notwendigen Unterlagen in einer PDF-Datei zusammen und laden Sie diese während des Anmeldevorgangs im Uploadbereich hoch. Sofern nicht alle notwendigen Nachweise mit der Anmeldung eingereicht werden können, reichen Sie die noch fehlenden Unterlagen bitte bis spätestens drei Arbeitstage nach dem Vorlesungsende des laufenden Semesters an die E-Mail-Adresse pruefungsamt@stmj.bayern.de nach.

Nach erfolgreichem Abschluss des Online-Anmeldevorgangs erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail. Sofern der Bekanntgabe von Bescheiden in den Postkorb der BayernID zugestimmt wurde, wird die Entscheidung über die Zulassung elektronisch übermittelt. Sofern dem nicht zugestimmt wurde, wird die Entscheidung über die Zulassung schriftlich bekanntgegeben.

Bitte beachten Sie, dass voraussichtlich ab dem Prüfungstermin 2026/1 (Anmeldebeginn 1. Oktober 2025) auch die Ladung zur mündlichen Prüfung nebst Mitteilung der Prüfungskommission und der Einzelnoten der schriftlichen Prüfung erstmals elektronisch über das Nutzerkonto versandt werden kann. Im Rahmen einer Pilotierung soll die Ladung zusätzlich zu der wie bisher postalischen Versendung in elektronischer Form versandt werden. Das ist nur möglich, wenn Sie im Anmeldeformular in die elektronische Bekanntgabe von Bescheiden einwilligen. Die Einwilligung ist freiwillig. Sofern Sie den elektronischen Rückkanal nicht eröffnen, erhalten Sie die Ladung ausschließlich per Post.

Die Veröffentlichung des Gesamtergebnisses des schriftlichen Teils der Prüfung und des Tages der mündlichen Prüfung anhand des vorher mitgeteilten Ergebniscodes auf der Internetseite des Landesjustizprüfungsamtes am Tag der Notenbekanntgabe bleibt hiervon unberührt.

Die Studenten haben sich unmittelbar im Anschluss an das Studium der Ersten Juristischen Staatsprüfung zu unterziehen.

Die Anmeldung ist nur für den jeweils nächsten Prüfungstermin möglich. Der Anmeldezeitraum beginnt gleichzeitig mit dem Semester (Wintersemester: 1. Oktober, Sommersemester: 1. April des Jahres) und endet jeweils vier Monate vor Beginn der Prüfung.

Für die Wiederholung der Ersten Juristischen Staatsprüfung zur Notenverbesserung wird eine Gebühr eingeführt. Die Entrichtung der Notenverbesserungsgebühr (350 Euro für die Erste Juristische Staatsprüfung) wird ab dem Prüfungstermin 2026/2 Voraussetzung für die Zulassung zum Notenverbesserungsversuch sein. Nähere Informationen darüber, wie die Gebühr zu entrichten ist, werden rechtzeitig hier zur Verfügung gestellt.

Die Notenverbesserungsgebühr ist unter Angabe der genannten PK-Nummer sowie des Vor- und Nachnamens des Prüflings wie folgt zu entrichten:

Überweisung an:

Empfänger: Staatsoberkasse Bayern
IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
Betrag: 350,00 EUR
Verwendungszweck: PK-Nr. 2521.9700.0054; Nachname, Vorname

oder per ePay Bayernunter Angabe der PK-Nr. 2521.9700.0054

Ein Zahlungsnachweis (pdf) muss im Online-Anmeldeprozess mit hochgeladen werden.

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)