Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Bad Tölz
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Matomo (self hosted)
Dies ist eine selbst gehostete Webanalyseplattform.
Verarbeitungsunternehmen
Stadt Bad Tölz
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar.

  • Analyse
  • Optimierung
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies
  • Gerätefingerabdruck
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Browser-Sprache
  • Browser-Typ
  • Gerätebestriebssystem
  • Gerätetyp
  • Geografischer Standort
  • IP-Adresse
  • Anzahl der Besuche
  • Referrer URL
  • Bildschirmauflösung
  • Nutzungsdaten
  • Besuchte Unterseiten
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Im Folgenden wird die erforderliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Stadt Bad Tölz Datenschutzbeauftragter Am Schloßplatz 1 83646 Bad Tölz datenschutz@bad-toelz.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Direkt
Zum Inhalt springen,
,
Zur Sucheseite,
Zur Unterseite Inhaltsverzeichnis,
Zur Unterseite Barrierefreiheitserklärung,
Zur Unterseite Barriere melden,

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Rentenversicherungskonto, Beantragung der Klärung durch Spätaussiedler und Vertriebene

Wenn Sie als Vertriebener oder Spätaussiedler anerkannt sind, sollten Sie die Klärung Ihres Rentenversicherungskontos beantragen, damit Ihre Versicherungszeiten aus dem Ausland berücksichtigt werden können.

Bei der Klärung des Rentenversicherungskontos werden Ihren Beitragszeiten Tabellenwerte zugeordnet, die dem entsprechen, was vergleichbare Versicherte in Deutschland durchschnittlich verdient haben.

So können Ihrem Rentenversicherungskonto nicht nur Ihre Beitrags- und Beschäftigungszeiten, sondern beispielsweise auch im Herkunftsland zurückgelegte Anrechnungszeiten angerechnet werden.

Bei Beitragszeiten ab 1950 unterscheiden die Tabellenwerte zwischen Qualifikationsgruppen und Wirtschaftsbereichen, um Ihr Einkommen möglichst realitätsbezogen festzustellen. Die Werte werden anschließend in der Regel auf 60 Prozent des vollen Werts reduziert. Dadurch soll vor allem eine Anpassung an Versicherte, die in strukturschwachen Gebieten leben und deutlich geringere Verdienste erzielt haben, stattfinden.

Wenn Sie nach dem 7. Mai 1996 zugezogen sind, dürfen die Leistungen einen bestimmten Höchstwert nicht übersteigen:

Der zulässige Höchstwert beträgt 25 Entgeltpunkte pro Berechtigtem. Dies entspricht zurzeit einer monatlichen Bruttoaltersrente von EUR 826,25 in den alten und EUR 797,25 in den neuen Bundesländern.

Wenn Sie verheiratet sind oder in eheähnlicher Gemeinschaft leben, erhalten Sie für Ihre Zeiten nach dem Fremdrentengesetz gemeinsam Renten von insgesamt höchstens 40 Entgeltpunkten. Dies entspricht zurzeit einer Bruttoaltersrente von monatlich EUR 1.322,00 in den alten und EUR 1275,60 in den neuen Bundesländern. Bei einem Umzug kann sich unter Umständen die Höhe Ihrer monatlichen Rente ändern.

  • Sie gehören zur Gruppe der Vertriebenen oder sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin.

Die Klärung Ihres Rentenkontos können Sie online ohne Registrierung, online mit Registrierung oder schriftlich beantragen.

Klärung Ihres Rentenkontos online und ohne Registrierung beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie auf  „Online-Dienste“.
  • Wählen Sie „Online-Dienste ohne Registrierung“ im Drop-Down-Menü und klicken Sie auf „Anträge stellen“.
  • Auf der Eingangsseite des Antragsassistenten unter „Mein Anliegen betrifft…“ wählen Sie „das Versicherungskonto“.
  • Treffen Sie auf der nächsten Seite die Auswahl „Mein Versicherungskonto wurde bisher nicht geklärt (erstmalige Kontenklärung)“.
  • Sie werden beim Ausfüllen elektronisch unterstützt und es werden Ihnen Erläuterungen und Hinweise angezeigt.
  • Je nachdem, welche Antworten Sie geben, werden Sie auf zusätzlich zu beantwortende Fragen oder auszufüllende Formulare hingewiesen. Fügen Sie gegebenenfalls Nachweise entsprechend den Hinweisen bei.
  • Senden Sie diese Unterlagen an Ihren Rentenversicherungsträger. Das Hochladen von Dokumenten und die elektronische Übermittlung sind zurzeit noch nicht möglich, so dass die Unterlagen per Post übersandt werden müssen.
  • Zum Abschluss der Kontenklärung erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Feststellungsbescheid. In ihm sind alle für Sie erfassten Zeiten aufgeführt.

Klärung Ihres Rentenkontos online und mit Registrierung beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie auf „Online-Dienste“.
  • Wählen Sie „Online-Dienste mit Registrierung“ im Drop-Down-Menü. Registrieren Sie sich nun entweder:
    • mit Ihrem Personalausweis (eID) oder Ihrem Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder
    • Ihrer elektronischen Signaturkarte.
  • Nachdem Sie sich registriert haben klicken Sie auf „Anträge stellen“. 
  • Auf der Eingangsseite des Antragsassistenten unter „Mein Anliegen betrifft…“ wählen Sie „das Versicherungskonto“.
  • Treffen Sie auf der nächsten Seite die Auswahl „Mein Versicherungskonto wurde bisher nicht geklärt (erstmalige Kontenklärung)“.
  • Sie werden beim Ausfüllen des Antrags auf Kontenklärung elektronisch unterstützt und es werden Ihnen Erläuterungen und Hinweise angezeigt
  • Je nachdem, welche Antworten Sie geben, werden Sie auf zusätzlich zu beantwortende Fragen oder auszufüllende Formulare hingewiesen. Fügen Sie gegebenenfalls Nachweise entsprechend den Hinweisen bei.
  • Senden Sie diese Unterlagen an Ihren Rentenversicherungsträger. Das Hochladen von Dokumenten und die elektronische Übermittlung sind zurzeit noch nicht möglich, so dass die Unterlagen per Post übersandt werden müssen.
  • Zum Abschluss der Kontenklärung erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Feststellungsbescheid. In ihm sind alle für Sie erfassten Zeiten aufgeführt.

Klärung Ihres Rentenkontos schriftlich beantragen:

  • Angesichts der komplizierten Rechtsmaterie sollten Sie den Antrag auf Kontenklärung direkt bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung stellen.
  • Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin.
  • Im Beratungsgespräch wird Ihr Antrag auf Kontenklärung in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen gesonderten Feststellungsbescheid über die Anerkennung der Versicherungszeiten. 

Hinweis: Der Feststellungsbescheid stellt anerkannte Zeiten nach der aktuellen Rechtslage fest. Ändert der Gesetzgeber bis zum tatsächlichen Beginn der Rentenzahlung die Rechtsgrundlagen, kann dies dazu führen, dass Bescheide an die neue Rechtsgrundlage angepasst werden müssen.

keine

Hinweis: Um spätere Verzögerungen, beispielsweise bei einer Rentenantragstellung, zu vermeiden, sollten Sie einen entsprechenden Antrag bereits nach Erhalt der Spätaussiedlerbescheinigung stellen. Dies erleichtert Ihnen auch die Beschaffung von Beweismitteln.

keine

Je nach Beweislage und Umfang der Klärung unterschiedlich.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)