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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung
Deutschland
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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Künstlersozialabgabe, Auskunft über den Kontostand

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Abgabekonto haben oder einen aktuellen Kontoauszug benötigen, können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.

Die Künstlersozialkasse hilft Ihnen, wenn Sie den Stand Ihres Abgabekontos nicht nachvollziehen können.

Sollte Ihnen der aktuelle Stand Ihres Abgabekontos nicht bekannt sein, sendet Ihnen die Künstlersozialkasse gerne einen aktuellen Kontoauszug zu.

  • Ihr Unternehmen ist bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
  • Sie haben Fragen zu Ihrem Abgabekonto oder benötigen einen aktuellen Kontoauszug.

Sie können Ihr Anliegen online, per Post oder telefonisch übermitteln.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
  • Sie benötigen ungefähr 5 Minuten, um das Online-Formular auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite können Sie auswählen, ob Sie einen Kontoauszug anfordern oder Fragen zu Ihrem Abgabekonto klären möchten.
  • Bei Anforderung eines Kontoauszuges tragen Sie ein, ab welchem Datum dieser beginnen soll.
  • Bei Fragen zu Ihrem Abgabekonto teilen Sie uns bitte im Nachrichtenfeld Ihr Anliegen mit.

Mitteilung per Post:

  • Teilen Sie uns bitte formlos Ihr Anliegen mit.
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Abgabenummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Bei Anforderung eines Kontoauszuges geben Sie bitte an, ab welchem Datum dieser beginnen soll.
  • Bei konkreten Fragen zu einzelnen Buchungen teilen Sie bitte den Buchungstag mit.

Mitteilung per Telefon:

  • Halten Sie Ihre Abgabenummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, dass Sie einen Kontoauszug benötigen oder stellen Sie konkrete Fragen zu Ihrem Abgabekonto.
  • Bei Anforderung eines Kontoauszuges geben Sie bitte an, ab welchem Datum dieser beginnen soll.
  • Bei konkreten Fragen zu einzelnen Buchungen teilen Sie bitte den Buchungstag mit.

Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihr Anliegen. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.  

Es gibt keine Frist.


Abgabe: keine

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen. (1 bis 7 Tage)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)