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Deutschland
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Künstlersozialkasse, Bezahlung eines Verwarnungsgeldes bei Verstoß gegen Pflichten

Wenn Sie gegen bestimmte Pflichten des Künstlersozialversicherungsgesetzes verstoßen, können Sie dazu aufgefordert werden, ein Verwarnungsgeld zu bezahlen.

Als eine künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Person, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert ist, müssen Sie bestimmte Pflichten erfüllen. Gleiches gilt für Unternehmen, die der Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz unterliegen. Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft, ob Sie diese Pflichten erfüllt oder sich ordnungswidrig verhalten haben.
Die KSK kann bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit ein Verwarnungsgeld verhängen.
Der Verwarnungsgeldbescheid beinhaltet unter anderem:

  • den Pflichtverstoß, also die Ordnungswidrigkeit
  • die Höhe des Verwarnungsgeldes
  • die Voraussetzungen einer wirksamen Verwarnung
  • den Hinweis über Ihr Recht, sich zu den Vorwürfen schriftlich zu äußern

Die Höhe eines Verwarnungsgeldes richtet sich nach dem Einzelfall. Pro Verstoß können es EUR 5,00 bis EUR 55,00 sein.
Sie haben keinen Anspruch darauf, dass die KSK eine geringfügige Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld ahndet. Die KSK kann auch ein Bußgeldverfahren betreiben und eine Geldbuße verhängen.

Die Künstlersozialkasse kann Sie unter folgenden Voraussetzungen mit einem Verwarnungsgeld belegen:

  • Sie sind bei der KSK
    • versichert oder
    • betreiben ein abgabepflichtiges Unternehmen.
  • Sie haben sich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz geringfügig ordnungswidrig verhalten

Als eine versicherte Person handeln Sie nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ordnungswidrig, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig:

  • auf Verlangen Angaben nicht, nicht richtig oder nicht vollständig machen,
  • der Auskunfts- oder Vorlagepflicht auf Verlangen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommen oder
  • der Meldepflicht nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommen.

Als abgabepflichtiges Unternehmen handeln Sie nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ordnungswidrig, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig:

  • die Bemessungsgrundlage zur Künstlersozialabgabe nicht rechtzeitig oder nicht richtig melden,
  • die Aufzeichnungen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führen oder
  • der Auskunfts- oder Vorlagepflicht auf Verlangen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommen.

Sie erhalten ohne vorherige Mitteilung einen Bescheid über das Verwarnungsgeld:

  • Sie erfahren, welches ordnungswidrige Verhalten Ihnen die Künstlersozialkasse vorwirft und die Höhe des Verwarnungsgeldes.
    • Wenn Sie das Verwarnungsgeld zahlen, erklären Sie sich dadurch mit der Verwarnung einverstanden.
    • Wenn Sie mit dem Verwarnungsgeld nicht einverstanden sind und nicht zahlen, können Sie sich zu den Vorwürfen schriftlich äußern.
    • Wenn Sie das Verwarnungsgeld nicht zahlen, kann die KSK ohne weitere Mitteilung einen Bußgeldbescheid erlassen. Das gilt auch, wenn Sie sich schriftlich geäußert haben.

Das Verwarnungsgeld ist innerhalb 1 Woche zu zahlen, nachdem Sie den Bescheid über das Verwarnungsgeld erhalten haben.

Für Sie fallen keine Kosten an.

Die Künstlersozialkasse schließt das Verfahren in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Tagen ab, sobald Sie das Verwarnungsgeld fristgerecht bezahlt haben.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)