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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Emissionshandel, Beantragung einer Emissionsgenehmigung, Emissionsberechtigung oder Auskunft aus dem Emissionshandelsregister

Sie können eine Emissionsgenehmigung, Emissionsberechtigung oder Auskunft aus dem Emissionshandelsregister beantragen.

Der EU-Emissionshandel reduziert auf marktwirtschaftlicher Basis den Ausstoß klimaschädlicher Gase in Europa. Durch festgelegte Höchstgrenzen erhalten Treibhausgas-Emissionen einen Preis, der sich am Markt bildet. Der Emissionshandel setzt so Impulse für Investitionen in klimaschonende Technologien.

Anlagenbetreiber benötigen zur Freisetzung von Treibhausgasen eine Genehmigung, die sog. Emissionsgenehmigung. Bei Anlagen, die vor dem 01.01.2013 nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) genehmigt worden sind, ist die BImSchG-Genehmigung zugleich die Emissionsgenehmigung. Mit der Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz von 2011 ist das Instrument der auf Antrag zu erteilenden gesonderten Emissionsgenehmigung eingeführt worden.

Wer verpflichtet ist, am Emissionshandel teilzunehmen und für den Betrieb seiner Anlage Emissionsberechtigungen (Emissionszertifikate) benötigt, ergibt sich aus der detaillierten Aufzählung von Tätigkeiten im Anhang 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes. Wer dennoch unsicher ist, ob seine Anlage unter das TEHG fällt, hat seit der Novelle des Gesetzes die Möglichkeit, das von der zuständigen Behörde entscheiden zu lassen. Dies betrifft die gesonderte Emissionsgenehmigung oder die Feststellung, dass eine Anlage nicht in den Anwendungsbereich des TEHG fällt.

Unternehmen wenden sich an ihre sonst zuständige Immissionsschutzbehörde und geben dort ihren Antrag auf Emissionsgenehmigung mit den nötigen Angaben ab.

Die Immissionsschutzbehörde bestätigt die Richtigkeit der Angaben, was die jeweilige Anlage betrifft, und gibt den Vorgang unmittelbar an das Bayerische Landesamt für Umwelt weiter.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt entscheidet und teilt dem Unternehmen mit, ob es sich als Teilnehmer am Emissionshandel wegen der nötigen Emissionszertifikate an die Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt (DEHSt) in Berlin wenden muss.

Unternehmen können sich aber auch direkt an das Bayerische Landesamt für Umwelt wenden.

Alle übrigen Abläufe des Verfahrens werden von der DEHSt geregelt.

Die Termine werden auf der Internetseite des DEHSt veröffentlicht (siehe unter "Weiterführende Links").

Bitte erkundigen Sie sich beim DEHSt.

Für den Vollzug des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) in Deutschland ist fast ausschließlich die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt in Berlin zuständig. Dies betrifft u. a. die Zuteilung von Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen an die zur Teilnahme am EU-Emissionshandel verpflichteten Unternehmen, die Genehmigung der von diesen Unternehmen vorzulegenden Überwachungspläne und die Prüfung der jährlichen Emissionsberichte.

Für die Genehmigung zur Freisetzung von Treibhausgasen (Emissionsgenehmigung) bei stationären Anlagen sind die Länder zuständig.

Die DEHSt im Umweltbundesamt ist darüber hinaus für den Vollzug des BEHG zuständig. Das BEHG schafft die Grundlage für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für die Bepreisung dieser Emissionen, soweit diese nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind.

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)