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Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Hinweis zum Mietspiegel Stadt Bad Tölz

Die Stadt Bad Tölz bietet keinen Mietspiegel an: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Städte und Kommunen unter 50.000 Einwohnern nicht verpflichtend. Die Erstellung und Pflege eines qualifizierten Mietspiegels ist mit großem Aufwand verbunden, der sich in kleineren Kommunen wie Bad Tölz - auch aufgrund von zu wenig vergleichbaren Wohnungen - nicht lohnt. Deshalb sind Mietspiegel bisher fast ausschließlich in Großstädten zu finden, wo es sehr viele vergleichbare Wohnobjekte gibt.

Ja nachdem, wofür der Mietspiegel benötigt wird, ist zu empfehlen, im Internet auf den verschiedenen Immobilienportalen oder in Tageszeitungen im Immobilienteil nach Vergleichsmieten zu suchen.

Förderschulen, Informationen über Mobile Sonderpädagogische Dienste

In den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten arbeiten Lehrkräfte der Förderschule. Sie unterstützen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen, damit sie erfolgreich inklusiv beschult werden können.

Die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste bestehen in allen sonderpädagogischen Fachrichtungen (Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, soziale und emotionale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung und Lernen) sowie für Fragestellungen im Zusammenhang mit Autismus bei Schülern an allen Schularten.

Die Arbeit der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) ist in Art. 21 Abs. 1 Satz 1 BayEUG grundgelegt. Der MSD unterstützt die allgemeinen Schulen fachlich-sonderpädagogisch bei deren Aufgabe der inklusiven Beschulung. In § 43 Abs. 1 BaySchO werden die Aufgaben konkretisiert:

  • Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Schulleitungen der allgemeinen Schulen in Fragen der Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie der inklusiven Schulentwicklung,
  • Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs,
  • Erstellung des Förderdiagnostischen Berichts, Unterstützung, Förderung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und den Erziehungsberechtigten im Übergang zwischen schulischen Lernorten,
  • Mitwirkung
    • bei der Förderplanung,

    • bei der Entscheidung über die Zurückstellung und

    • an Mittelschulen und Berufsschulen bei individuellen Abschlusszeugnissen und Empfehlungen zum Übergang von der Schule in den Beruf.

Für ein effektives Zusammenwirken der MSD mit den allgemeinen Schulen (insbesondere Grund- und Mittelschulen) können inklusive Teams gebildet werden.

Weitere (mobile) Angebote der Förderschulen

  • Mobile Sonderpädagogische Hilfe

    Frühe Hilfen sind die wirksamsten Hilfen. Die interdisziplinäre Frühförderung durch die mobile sonderpädagogische Hilfe in Familie und Kindergärten/Kindertagesstätten sowie in Frühförderstellen ist ein präventives Angebot, um durch Früherkennung, Beratung und Förderung Entwicklungsrisiken bei Kindern entgegenzuwirken.
    Die Mobile Sonderpädagogische Hilfe erfolgt nach Art. 22 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Abs. 2 als
    • Sonderpädagogische Hilfe in der Familie
    • Sonderpädagogische Hilfe in der Kindertageseinrichtung
    • Interdisziplinäre Förderung in der Frühförderstelle
       
  • Alternatives schulisches Angebot (ASA)

Die Bezeichnung "AsA" (Alternatives schulisches Angebot) bezieht sich auf ein hausinternes Schulentwicklungs- und Hilfeprogramm für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (esE) an Grund- und Mittelschulen. Ein Tandem aus einer Lehrkraft der Förderschule und einer Lehrkraft der Grund- oder Mittelschule ("AsA-Tandem") unterstützt die Entwicklung des Gesamtkollegiums der Schule, um als Team auf die Bedürfnisse und Herausforderungen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf esE präventiv, handlungsorientiert und wertschätzend zu reagieren. 
 

  • Einsatz in Kooperationsklassen

Gemäß Art.30a Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen werden in Kooperationsklassen der Grundschulen, Mittelschulen und Berufsschulen eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet. Dabei erfolgt eine stundenweise Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste.

Von der Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste in Kooperationsklassen profitieren alle Schülerinnen und Schüler der Klasse. Gemeinsam mit den zuständigen Lehrkräften der allgemeinen Schule erstellte Förderpläne, Teamteaching, die Gestaltung von differenzierten Unterrichtsangeboten und offene Unterrichtsformen sind Merkmale erfolgreicher Arbeit in Kooperationsklassen.

  • Einsatz im Rahmen der Kooperativen Sprachförderung (KSF)

Viele der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, gleich welcher Muttersprache, können ihre Lernfähigkeit durch gezielte sprachliche Förderung erheblich verbessern. Die kooperative Sprachförderung stellt einen Baustein in der Palette präventiver Förderangebote dar. In der KSF arbeiten in der 1. Jahrgangsstufe einer Grundschule eine Lehrkraft für Sonderpädagogik und eine Lehrkraft der Grundschule im Team zusammen, um gezielte sprachfördernde Maßnahmen im Unterricht umzusetzen.
 

Informationen über Ansprechpartner/ Koordinatoren in den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten und Hilfen können über das nächstgelegene (Sonderpädagogische) Förderzentrum erfragt werden.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)