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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Matomo (self hosted)
Dies ist eine selbst gehostete Webanalyseplattform.
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Stadt Bad Tölz
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Im Folgenden wird die erforderliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Deutschland
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  Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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Meister/-in der Hauswirtschaft, Beantragung der Zulassung zur Meisterprüfung

Meister/-in der Hauswirtschaft ist ein Fortbildungsberuf für Hauswirtschafter/-innen, die in einem hauswirtschaftlichen Betrieb Leitungsaufgaben anstreben, an einer unternehmerischen Tätigkeit im Bereich Hauswirtschaft interessiert sind und/oder ausbilden möchten.

Als Meister/-in der Hauswirtschaft zeichnen Sie sich durch unternehmerisches Denken und Handeln aus. Sie haben das Rüstzeug, Leitungsfunktionen in hauswirtschaftlichen Betrieben unterschiedlicher Strukturen zu übernehmen.

Sie arbeiten kunden- und qualitätsorientiert und besitzen die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen. Ihr Wissen und Können geben Sie als Ausbilderin oder Ausbilder an den Berufsnachwuchs weiter.

Für die Fortbildung zur Meisterin bzw. zum Meister der Hauswirtschaft sind in Bayern die Regierungen zuständig.

Informationen zur Meisterprüfung, Prüfungsvorbereitung und Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im Faltblatt "Meister/in der Hauswirtschaft" des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe unter "Weiterführende Links").

Um an der Meisterprüfung teilnehmen zu können, ist fristgerecht ein Antrag auf Zulassung bei der zuständigen Regierung zu stellen.

Folgende Zugangsvoraussetzungen sollten Sie erfüllen

  • Berufsabschluss Hauswirtschafter/-in und 2 Jahre Berufspraxis oder
  • 5 Jahre Berufspraxis mit hauswirtschaftlichen Führungsaufgaben.

Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung wird der Besuch eines Meistervorbereitungslehrgangs oder der Besuch der Landwirtschaftsschule Abteilung Hauswirtschaft in Rosenheim empfohlen.

Die Vorbereitungslehrgänge finden in der Regel berufsbegleitend statt und erstrecken sich über ca. 750 Unterrichtsstunden. Die Lehrgänge werden von den Verbänden der Hauswirtschaft und der Landwirtschaftsverwaltung durchgeführt.

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)